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Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO)
Landesrecht Sachsen
Titel: Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsDO
Gliederungs-Nr.: 241-1
Normtyp: Gesetz

Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO)

Vom 28. Februar 1994 (SächsGVBl. S. 333)

Außer Kraft am 28. April 2007 durch Artikel 11 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 10. April 2007 (SächsGVBl. S. 54) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeines 
  
Persönlicher Geltungsbereich1
Sachlicher Geltungsbereich2
Ermessensgrundsatz, Beschleunigungsgebot3
  
Zweiter Teil 
Disziplinarmaßnahmen 
  
Arten der Disziplinarmaßnahmen4
Verweis5
Geldbuße6
Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt7
Entfernung aus dem Dienst8
Kürzung und Aberkennung des Ruhegehalts9
Verlust der Rechte aus einem früheren Dienstverhältnis10
Maßnahmeverbot wegen Zeitablaufs11
Disziplinarmaßnahmen nach einer Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme12
  
Dritter Teil 
Disziplinarverfahren 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Ausübung der Disziplinarbefugnisse13
Auswirkungen anderer Verfahren14
Tatsächliche Feststellungen in anderen Verfahren15
Verhandlungsfähigkeit und Abwesenheit der Beamten16
Verteidigung17
Rechts- und Amtshilfe, innendienstliche Mitteilungen18
Beweiserhebungen19
Verbot von Zwangsmitteln20
Zustellungen21
Rechtsbehelfsbelehrung22
Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung23
  
Zweiter Abschnitt 
  
Vorermittlungen24
  
Dritter Abschnitt 
Disziplinarverfügung 
  
Einstellung des Vorermittlungsverfahrens durch den Dienstvorgesetzten25
Abweichende Entscheidung eines höheren Dienstvorgesetzten26
Zuständigkeit27
Form der Disziplinarverfügung28
Widerspruch und Verbot der reformatio in peius29
Gerichtliche Entscheidung30
Erneute Ausübung der Disziplinarbefugnis nach gerichtlicher Entscheidung31
  
Vierter Abschnitt 
Einleitung des Förmlichen Disziplinarverfahrens 
  
Allgemeines32
Disziplinarverfahren auf Antrag des Beamten33
Einleitung und Vertreter der Einleitungsbehörde34
Bekleidung mehrerer Ämter und Verfahren gegen mehrere Beamte35
  
Fünfter Abschnitt 
  
Disziplinargerichte 
Erster Unterabschnitt 
Zuständigkeit36
  
Zweiter Unterabschnitt 
Disziplinarkammern 
  
Bildung, Besetzung37
Bestellung der Beamtenbeisitzer38
Wahl der Bundesbeamtenbeisitzer38a
Pflichtversäumnis der Beamtenbeisitzer39
Ausschluss von der Ausübung des Richteramts40
Nichtheranziehung von Beamtenbeisitzern41
Erlöschen des Amts von Beamtenbeisitzern42
  
Dritter Unterabschnitt 
  
Disziplinarsenat43
  
Sechster Abschnitt 
Untersuchung 
  
Grundsatz44
Untersuchungsführer45
Schriftführer46
Befugnisse des Untersuchungsführers47
Ladung und Vernehmung des Beamten48
Untersuchung des Beamten in einem Krankenhaus49
Rechte des Beamten50
Befugnisse des Vertreters der Einleitungsbehörde51
Abschluss der Untersuchung52
Einstellung des Verfahrens53
  
Siebter Abschnitt 
Verfahren vor der Disziplinarkammer bis zur Hauptverhandlung 
  
Anschuldigungsschrift54
Beschleunigung des Verfahrens55
Zustellung der Anschuldigungsschrift, neue Anschuldigungspunkte56
Weitere Beweiserhebung57
Disziplinargerichtsbescheid58
Einstellung des Verfahrens59
Beschränkung des Disziplinarverfahrens60
Verbindung und Trennung von Verfahren61
Akteneinsicht62
Anberaumung der Hauptverhandlung63
  
Achter Abschnitt 
Hauptverhandlung 
  
Teilnahme des Beamten64
Nichtöffentlichkeit der Hauptverhandlung, Herstellung der Öffentlichkeit65
Gang der Hauptverhandlung66
Gegenstand der Urteilsfindung67
Urteil und Einstellung68
Unterhaltsbeitrag69
Verkündung und Zustellung des Urteils70
  
Neunter Abschnitt 
Rechtsmittel im förmlichen Disziplinarverfahren 
Erster Unterabschnitt 
  
Beschwerde71
  
Zweiter Unterabschnitt 
Berufung 
  
Allgemeines, Berufungsfrist72
Form der Berufung73
Berufungsbegründung74
Unzulässigkeit der Berufung75
Zustellung der Berufungsschrift76
Entscheidung durch Beschluss77
Entscheidung durch Urteil78
Verfahren79
  
Dritter Unterabschnitt 
  
Bindung der Disziplinarkammer80
  
Vierter Unterabschnitt 
Rechtskraft 
  
Entscheidungen der Disziplinarkammer81
Entscheidungen des Disziplinarsenats82
  
Zehnter Abschnitt 
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung der Dienstbezüge 
  
Zulässigkeit der vorläufigen Dienstenthebung83
Einbehaltung von Dienstbezügen84
Auswirkung auf Nebenämter85
Zustellung86
Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Dienstbezügen87
Verfall und Nachzahlung einbehaltener Bezüge88
  
Vierter Teil 
Wiederaufnahme des förmlichen Disziplinarverfahrens 
  
Erster Abschnitt 
Zulässigkeit der Wiederaufnahme 
  
Voraussetzungen89
Einschränkung der Zulässigkeit90
Unzulässigkeit91
  
Zweiter Abschnitt 
Verfahren 
  
Antrag92
Zuständigkeit93
Verwerfung des Antrags94
Beschluss über die Wiederaufnahme95
Zustellung des Beschlusses, Ermittlungen96
Verfahren ohne Hauptverhandlung97
Hauptverhandlung98
  
Dritter Abschnitt 
Ausschluss vom Richteramt99
  
Vierter Abschnitt 
Entschädigung unschuldig Verurteilter 
  
Rechtsstellung100
Vermögensschaden101
  
Fünfter Teil 
  
Entziehung, Erhöhung und Neubewilligung des Unterhaltsbeitrags102
  
Sechster Teil 
Kosten des Disziplinarverfahrens 
  
Kostenerhebung, Gebührenfreiheit103
Disziplinarverfügung104
Förmliches Disziplinarverfahren105
Kosten des Rechtsmittelverfahrens106
Ersatz notwendiger Auslagen des Beamten107
Kostenentscheidung und -Festsetzung108
  
Siebter Teil 
Vollstreckung, Begnadigung, Verwertungsverbot 
  
Vollstreckung109
Beitreibung von Geldbeträgen110
Gnadenrecht111
Verwertungsverbot, Vernichtung und Entfernung aus der Personalakte112
  
Achter Teil 
Verfahren in besonderen Fällen 
  
Fernbleiben vom Dienst113
Streit über Auslegung, Tragweite oder Folgen einer Disziplinarentscheidung114
Gerichtliche oder behördliche Ahndung nach Disziplinarmaßnahmen115
  
Neunter Teil 
  
Verfahren gegen Beamte auf Probe und auf Widerruf116
  
Zehnter Teil 
Besondere Vorschriften 
  
Erster Abschnitt 
Beamte der Gemeinden und der Landkreise 
  
Dienstvorgesetzter, höherer Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde117
Einleitungsbehörden118
Verhängung von Geldbußen119
  
Zweiter Abschnitt 
  
Beamte der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts120
  
Elfter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Ausschließliche Zuständigkeit der Disziplinargerichte und bindende Wirkung der Entscheidungen121
Erweiterter persönlicher Anwendungsbereich der Disziplinarordnung122
Anwendung der Disziplinarordnung auf frühere Dienstvergehen123
Durchführungsvorschriften124
In-Kraft-Treten125
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 89 Abs. 1 des Sächsischen Disziplinargesetzes vom 10. April 2007 (SächsGVBl. S. 54)