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Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz - SächsBestG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz - SächsBestG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsBestG
Gliederungs-Nr.: 250-4
Normtyp: Gesetz

Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen
(Sächsisches Bestattungsgesetz - SächsBestG)

Vom 8. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1321)

Zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Abschnitt 
Friedhofswesen 
  
Bestattungsplätze1
Gemeindefriedhöfe2
Andere Friedhöfe und Bestattungsplätze3
Friedhöfe nichtgemeindlicher Träger4
Standort- und Abstandsregeln5
Ruhezeit6
Ruherecht für Angehörige der Bundeswehr6a
Benutzungsordnung der Gemeindefriedhöfe7
Schließung und Aufhebung von Bestattungsplätzen8
Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft8a
  
Zweiter Abschnitt 
Leichenwesen 
  
Begriffsbestimmungen9
Verantwortlichkeit10
Pflicht zur Veranlassung der Leichenschau; Benachrichtigungspflichten11
Ärztliche Leichenschaupflicht12
Durchführung der äußeren Leichenschau13
Todesbescheinigung14
Innere Leichenschau15
Einsargung und Überführung16
Beförderung von Leichen17
  
Dritter Abschnitt 
Bestattungswesen 
  
Allgemeine Vorschriften zur Bestattung18
Erdbestattung18a
Feuerbestattung18b
Fristen für die Bestattung19
Einäscherungsanlagen20
Bestatter, Totengräber21
Ausgrabung, Umbettung22
  
Vierter Abschnitt 
Ordnungswidrigkeiten, Ermächtigungen und Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten23
Ermächtigungen24
Sonderbestimmungen25
In-Kraft-Treten26
  
Anlagen 
  
(zu § 14 Abs. 1)Anlage 1
(zu § 12 Abs. 3)Anlage 2
(zu § 15 Abs. 5)Anlage 3
(zu § 17 Abs. 3)Anlage 4
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.