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Saarländisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung SUVPG 
Landesrecht Saarland
Titel: Saarländisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung SUVPG 
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SUVPG
Gliederungs-Nr.: 2128-19
Normtyp: Gesetz

Saarländisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung SUVPG (1)

Vom 30. Oktober 2002 (Amtsbl. S. 2494)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Februar 2019 (Amtsbl. I S. 324)

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Umweltverträglichkeitsprüfung von Vorhaben1
Strategische Umweltprüfung von Plänen und Programmen2
Zuständige Behörde, Federführende Behörde, Verordnungsermächtigung3
Zentrales Internetportal des Landes4
Inkrafttreten5
(weggefallen)6
(weggefallen)7
(weggefallen)8
(weggefallen)9
(weggefallen)10
(weggefallen)11
  
Anlagen 
  
Liste UVP-pflichtiger VorhabenAnlage 1
Liste SUP-pflichtiger Pläne und ProgrammeAnlage 2
(weggefallen)Anlage 3
(weggefallen)Anlage 4
(1) Amtl. Anm.:
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der
  • Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. EG Nr. L 175, S. 40;
  • Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. EG Nr. L 73, S. 5.