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§ 15 RAVG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsanwaltsversorgung in der Freien Hansestadt Bremen (RAVG)
Amtliche Abkürzung
RAVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
303-e-1

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.