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§ 3 ProstVerbV
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution
Landesrecht Sachsen
Titel: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution
Normgeber: Sachsen
Redaktionelle Abkürzung: ProstVerbV,SN
Gliederungs-Nr.: 34-2
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 3 ProstVerbV – In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.