§ 3 PDLV
Postdienstleistungsverordnung (PDLV)
Postdienstleistungsverordnung (PDLV)
Bundesrecht
§ 3 PDLV – Kontrahierungszwang bei Universaldienstleistungen
Soweit ein Unternehmen Postdienstleistungen aufgrund einer Verpflichtung zum Universaldienst nach § 13 oder § 14 des Postgesetzes oder diese Leistungen nach § 56 des Postgesetzes erbringt, hat der Kunde gegen dieses Unternehmen im Rahmen der Gesetze und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Anspruch auf Erbringung der entsprechenden Leistungen.