Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt (Organisationsgesetz Sachsen-Anhalt - OrgG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt (Organisationsgesetz Sachsen-Anhalt - OrgG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: OrgG LSA
Gliederungs-Nr.: 200.13
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt
(Organisationsgesetz Sachsen-Anhalt - OrgG LSA)

Vom 27. Oktober 2015 (GVBl. LSA S. 554)

Geändert durch § 11 Absatz 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 627)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Geltungsbereich 
  
Geltungsbereich1
  
Abschnitt 2 
Ziele und Grundsätze der Verwaltungsorganisation 
  
Verwaltungsmodernisierung2
Elektronische Verwaltung3
Verwaltungsaufbau4
Kommunalisierungsvorrang5
Einräumigkeit6
Aufgabenkritik, Deregulierung7
  
Abschnitt 3 
Unmittelbare Landesverwaltung 
  
Oberste Landesbehörden8
Obere Landesbehörden9
Untere Landesbehörden10
Einrichtungen des Landes11
Landesbetriebe12
Dienst- und Fachaufsicht13
Dienstaufsichtsbehörden14
Fachaufsichtsbehörden15
Durchführung von Bundesrecht und Recht der Europäischen Union16
  
Abschnitt 4 
Mittelbare Landesverwaltung 
  
Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise17
Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit mit eigener Rechtspersönlichkeit18
Aufsicht über die Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit mit eigener Rechtspersönlichkeit19
Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts20
Beliehene21
  
Abschnitt 5 
Schlussbestimmungen 
  
Übergangsvorschriften22
Sprachliche Gleichstellung23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten24