Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 11 ÖPNVG
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
Landesrecht Schleswig-Holstein

Abschnitt III – Schlussbestimmung

Titel: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: ÖPNVG
Gliederungs-Nr.: 940-1
Normtyp: Gesetz

§ 11 ÖPNVG – Revision

Im Jahr 2012 wird die Höhe der pauschalierten Zuweisung nach § 6 Abs. 3 und § 9 überprüft und angepasst. Für den Fall, dass vor dem Jahr 2012 eine Revision des Regionalisierungsgesetzes erfolgt, findet eine vorzeitige Überprüfung und Anpassung statt.