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Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Nds. ArbZVO)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Nds. ArbZVO)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: Nds. ArbZVO
Gliederungs-Nr.: 20411016300000
Normtyp: Rechtsverordnung

Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Nds. ArbZVO)

Vom 6. Dezember 1996 (Nds. GVBl. S. 476 - VORIS 20411 01 63 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 30. August 2017 (Nds. GVBl. S. 276)

Auf Grund des § 80 Abs. 5 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) in der Fassung vom 11. Dezember 1985 (Nds. GVBl. S. 493), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 1996 (Nds. GVBl. S. 258), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Geltungsbereich1
Regelmäßige Arbeitszeit2
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit3
Arbeitszeitbeschränkungen4
Pausen, Ruhezeiten5
Freistellungstag6
Mehrarbeit7
Teilzeitbeschäftigung8
Freijahr und freiwillige Arbeitszeitkonten8a
Veränderungen in der Anspar- oder Ausgleichsphase der Freijahresregelung und der freiwilligen Arbeitszeitkonten8b
Abweichungen9
Langzeitkonten im kommunalen Bereich9a
Ermächtigung10
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten11