Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 1 NatSchG
Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) 
Landesrecht Baden-Württemberg

Anhangteil

Titel: Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) 
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: NatSchG
Gliederungs-Nr.: 7910
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 NatSchG

(1)

(zu § 32)

Vorbemerkung:

  1. 1.

    Die nach § 32 besonders geschützten Biotope werden anhand der Standortverhältnisse, der Vegetation und sonstiger Eigenschaften definiert.

  2. 2.

    Zur Verdeutlichung der Biotopdefinitionen sind in der Regel besondere typische Arten aufgeführt. Insbesondere bei Wiesen- und Waldbiotopen begründet nicht das Vorkommen einer einzigen besonderen typischen Art, sondern erst die Kombination von mehreren der genannten Arten das Vorliegen eines besonders geschützten Biotops.

  3. 3.

    Als naturnah werden Biotope bezeichnet, die ohne gezielte Veränderung des Standortes oder ohne direkten menschlichen Einfluss entstanden sind, nicht wesentlich vom Menschen verändert wurden und höchstens extensiv genutzt werden, sowie künstlich geschaffene Biotope, die nach ihrer Entstehung einer weitgehend natürlichen Entwicklung überlassen wurden und für den Standort typische Pflanzen- und Tierarten aufweisen. Als naturnahe Wälder werden Wälder bezeichnet, deren Baumschicht weitgehend aus standortheimischen Baumarten besteht und die eine weitgehende Übereinstimmung von Standort, Waldbestand und Bodenvegetation aufweisen.

1.
Biotope nach § 32 Abs. 1 Nr. 1

1.1
Moore

Moore sind überwiegend natürliche oder naturnahe, baumarme oder mit Moorwäldern bestockte Biotope mit wassergetränkten Böden aus vertorften Pflanzenresten (Moorböden) sowie Moorgewässer (Kolke, Schlenken, nasse Torfstiche) und Schwingrasen.

Zu den Mooren gehören

  • Hochmoore, deren Wasser- und Nährstoffversorgung nur vom Niederschlag bestimmt wird, einschließlich wenig veränderter vor- und teilentwässerter Hochmoore,
  • Übergangsmoore (Zwischenmoore), die standörtlich Übergänge von Niedermooren zu Hochmooren bilden sowie
  • Niedermoore (Flachmoore), deren Böden langfristig von Grund-, Quell- oder Sickerwasser durchtränkt wird.

Erfasst sind auch extensiv als Grünland oder Torfstich genutzte sowie teilabgetorfte Moorflächen.

Nicht erfasst sind Flächen mit standortsfremden Aufforstungen.

Besondere typische Arten der Moore sind:

Hoch- und Übergangsmoore

Torfmoos-Arten (Sphagnum rubellum, Sphagnum magellanicum), Gewöhnliche Moosbeere (Vaccinium oxycoccus), Gewöhnliche Moorbeere (Vaccinium uliginosum), Wollgras-Arten (Eriophorum angustifolium, Eriophorum vaginatum), Rosmarinheide (Andromeda polifolia), Sonnentau-Arten (Drosera spp.), Gewöhnliche Rasenbinse (Trichophorum cespitosum), Heidekraut (Calluna vulgaris), Moor-Bergkiefer (Spirke: Pinus rotundata var. arborea, Latsche: Pinus rotundata var. pumilio), Birken (Betula spp.), Wasserschlauch-Arten (Utricularia minor, Utricularia intermedia, Utricularia ochroleuca), Schlamm-Segge (Carex limosa), Blasenbinse (Scheuchzeria palustris), Weiße Schnabelsimse (Rhynchospora alba), Fieberklee (Menyanthes trifoliata), Sumpf-Blutauge (Potentilla palustris);

Niedermoore

Spezifische Seggen-Arten (Carex nigra, Carex flava, Carex davalliana, Carex echinata), Herzblatt (Parnassia palustris), Faden-Binse (Juncus filiformis), Kopfbinsen-Arten (Schoenus spp.), Gewöhnliche Simsenlilie (Tofieldia calyculata), Mehl-Primel (Primula farinosa), Gewöhnliches Fettkraut (Pinguicula vulgaris), Breitblättriges Wollgras (Eriophorum latifolium).

1.2
Sümpfe

Sümpfe sind überwiegend baumfreie, teils gebüschreiche Standorte auf mineralischen bis anmoorigen Nassböden, die durch Oberflächen-, Quell- oder hochanstehendes Grundwasser geprägt sind. Sümpfe sind nicht genutzte oder extensiv genutzte Biotope, insbesondere Kleinseggen-Sümpfe, Großseggenriede, Schneiden- und Kopfbinsenriede, Waldsimsen-, Schachtelhalm- und Staudensümpfe, Weidensumpfgebüsche.

Besondere typische Arten der Sümpfe sind Arten der Riede, der Niedermoore oder der Quellbereiche sowie folgende Arten:

Riesen-Schachtelhalm (Equisetum telmateia), Wald-Simse (Scirpus sylvaticus), Mädesüß (Filipendula ulmaria), Berg-Kälberkropf (Chaerophyllum hirsutum), spezifische Weiden-Arten (Salix spp.).

1.3
Naturnahe Bruchwälder

Naturnahe Bruchwälder sind naturnahe Wälder und Gebüsche, die auf Moorböden (siehe Nummer 1.1) mit ständig hochanstehendem Grundwasser stocken. Diese Moorböden sind durch eine holzreiche Torfschicht gekennzeichnet. Die Wasserstandsschwankungen sind in Bruchwäldern gering.

Zu den naturnahen Bruchwäldern gehören Erlen-Bruchwälder, Birken- und Waldkiefern-Bruchwälder und Weiden-Faulbaum-Gebüsche.

Besondere typische Arten der naturnahen Bruchwälder sind:

Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Moor-Birke (Betula pubescens), spezifische Seggen-Arten (Carex elongata, Carex acutiformis), Sumpf-Lappenfarn (Thelypteris palustris), Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus), Königsfarn (Osmunda regalis), Weiden (Salix cinerea, Salix aurita), Faulbaum (Frangula alnus).

1.4
Naturnahe Sumpfwälder

Naturnahe Sumpfwälder sind naturnahe Feuchtwälder und Gebüsche, die auf Mineralböden mit hochanstehendem Grundwasser stocken. Es können größere Wasserstandsschwankungen auftreten. Zu den Sumpfwäldern gehören insbesondere die naturnahen Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder und die feuchten Eichen-Hainbuchenwälder.

Besondere typische Arten der naturnahen Sumpfwälder sind:

Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) sowie andere Arten der naturnahen Au- und Bruchwälder.

1.5
Naturnahe Auwälder

Naturnahe Auwälder sind naturnahe Wälder und Ufergebüsche im Überflutungsbereich von Fließgewässern. Sie sind im Gegensatz zu Bruchwäldern geprägt von starken Wasserstandsschwankungen bei zum Teil tiefem Grundwasserstand und von regelmäßigen Überschwemmungen. Im Auwald setzen sich die bei Überflutungen im Wasser mitgeführten Schwebstoffe ab. Zu den naturnahen Auwäldern gehören selten gewordene, in ihrer Baumartenzusammensetzung naturnah gebliebene Weichholzauwälder, Hartholzauwälder, Erlen- und Eschenauwälder, Uferweidengebüsche und Galeriewälder an Fließgewässern.

Besondere typische Arten der naturnahen Auwälder sind:

Spezifische Weiden-Arten (Salix alba, Salix purpurea, Salix elaeagnos, Salix viminalis, Salix fragilis), Pappeln (Populus nigra, Populus alba), Erlen (Alnus glutinosa, Alnus incana), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus), Ulmen (Ulmus minor, Ulmus laevis), Stiel-Eiche (Quercus robur), Akeleiblättrige Wiesenraute (Thalictrum aquilegiifolium), Winkel-Segge (Carex remota).

1.6
Streuwiesen

Streuwiesen sind Grünlandgesellschaften, insbesondere Pfeifengraswiesen, die durch Nutzung mit einer Mahd im Herbst in der Regel zur Gewinnung von Einstreu auf feuchten oder wechselfeuchten bis nassen Standorten entstanden sind.

Erfasst sind auch nicht mehr genutzte Streuwiesenflächen, auf denen noch überwiegend Arten der Streuwiesen vorkommen.

Besondere typische Arten der Streuwiesen sind:

Pfeifengras (Molinia caerulea, Molinia arundinacea), Teufelsabbiss (Succisa pratensis), Kümmel-Silge (Selinum carvifolia), Nordisches Labkraut (Galium boreale), Schwalbenwurz-Enzian (Gentiana asclepiadea), Lungen-Enzian (Gentiana pneumonanthe), Moor-Labkraut (Galium uliginosum), Niedrige Schwarzwurzel (Scorzonera humilis), Lachenals Wasserfenchel (Oenanthe lachenalii), Kanten-Lauch (Allium angulosum), Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica) sowie Arten der Niedermoore oder der Röhrichtbestände und Riede.

1.7
Röhrichtbestände und Riede

Röhrichtbestände und Riede sind durch einen hohen Anteil von Schilf und anderen ähnlichen Pflanzen oder von Seggen (Sauergräser oder Riedgräser) gekennzeichnete Biotope mit zumeist hochanstehendem Grundwasser.

Erfasst sind nicht genutzte oder extensiv genutzte Groß- und Kleinseggenriede sowie Uferröhrichte und Schilfbestände nach Acker- und Wiesenbrache (Landröhrichte).

Besondere typische Arten der Röhrichtbestände und Riede sind:

Schilf (Phragmites australis), Rohrkolben (Typha spp.), Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea), Schwaden (Glyceria fluitans, Glyceria maxima), Igelkolben (Sparganium erectum, Sparganium emersum), spezifische Seggen-Arten (Carex acuta, Carex acutiformis, Carex disticha, Carex elata, Carex rostrata, Carex riparia), Gewöhnliche Sumpfbinse (Eleocharis palustris agg.), Blut-Weiderich (Lythrum salicaria) sowie Arten der Niedermoore.

1.8
Seggen- und binsenreiche Nasswiesen

Seggen- und binsenreiche Nasswiesen sind Grünlandbestände auf Moor-, Anmoor-, Gley- oder Pseudogleyböden, die auf Grund der hohen Bodenfeuchte in der Regel nur extensiv genutzt werden können.

Seggen- und binsenreiche Nasswiesen sind gekennzeichnet durch einen hohen Anteil von Nässe anzeigenden Pflanzen, insbesondere Seggen und Binsen (Carex und Juncus).

Erfasst sind auch staudenreiche Brachestadien von seggen- und binsenreichen Nasswiesen.

Nicht erfasst sind Flächen, die kleiner als 500 m2 sind, es sei denn, sie liegen in engem räumlichen Verbund zueinander oder zu anderen besonders geschützten Biotopen.

Besondere typische Arten der seggen- und binsenreichen Nasswiesen sind:

Spezifische Seggen-Arten (Carex acuta, Carex acutiformis, Carex disticha, Carex nigra, Carex hostiana, Carex davalliana, Carex pulicaris, Carex echinata, Carex canescens), spezifische Binsen-Arten (Juncus acutiflorus, Juncus alpinoarticulatus, Juncus subnodulosus, Juncus conglomeratus, Juncus filiformis), Wald-Simse (Scirpus sylvaticus), Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris), Bach-Kratzdistel (Cirsium rivulare), Traubige Trespe (Bromus racemosus), Mädesüß (Filipendula ulmaria), Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre), Sumpf-Ziest (Stachys palustris), Blutweiderich (Lythrum salicaria), Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), Wiesenrauten-Arten (Thalictrum simplex, Th. flavum), Geflügeltes Johanniskraut (Hypericum tetrapterum), Sumpf-Hornklee (Lotus uliginosus), Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis palustris agg.), Wasser-Greiskraut (Senecio aquaticus), Kopfbinsen-Arten (Schoenus spp.), Gewöhnliche Simsenlilie (Tofieldia calyculata), Mehl-Primel (Primula farinosa), Breitblättriges Wollgras (Eriophorum latifolium), Sumpf-Veilchen (Viola palustris), Hunds-Straußgras (Agrostis canina), Fleischrotes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata), Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris), Schlauch-Enzian (Gentiana utriculosa), Kohldistel (Cirsium oleraceum), Trollblume (Trollius europaeus), Berg-Kälberkropf (Chaerophyllum hirsutum), Eisenhutblättriger Hahnenfuß (Ranunculus aconitifolius) sowie Arten der Niedermoore, Riede und Streuwiesen.

1.9
Quellbereiche

Quellbereiche umfassen Quellen und deren typische Umgebung. Quellen sind örtlich begrenzte, natürliche, ständig oder zeitweise schüttende Quellwasseraustritte. Die typische Umgebung der Quellen umfasst Quellfluren, Kleinseggen-Sümpfe, Niedermoore, Nasswiesen, nasse Staudenfluren und Quellwälder, die vom Quellwasser beeinflusst sind.

Erfasst sind auch alle naturnah ausgebildeten Quellbereiche an gefassten Quellen sowie Grundwasseraustritte, die zeitweise oder ständig einer Zufuhr von Oberflächenwasser ausgesetzt sind (Gießen oder Karstwasseraustritte).

Besondere typische Arten der Quellbereiche sind:

Quellkraut (Montia fontana), Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara), Milzkraut-Arten (Chrysosplenium spp.), Quellmoos-Arten (Philonotis spp.), Starknervmoos-Arten (Cratoneuron spp.), Armleuchter-Algen (Chara aspera, Chara hispida, Tolypella glomerata, Nitella syncarpa), Echte Brunnenkresse (Nasturtium officinale), Schneide (Cladium mariscus), Rispen-Segge (Carex paniculata).

2.
Biotope nach § 32 Abs. 1 Nr. 2

2.1
Natürliche und naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation

Natürliche und naturnahe und unverbaute Bereiche fließender Binnengewässer (naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte) einschließlich der Ufervegetation sind in ihrem Verlauf nicht oder nur unwesentlich künstlich veränderte Fließgewässer einschließlich ihrer typischen Umgebung.

Die Gewässer zeichnen sich aus durch einen oft kleinräumigen Wechsel von träge fließenden und stark strömenden Bereichen oder Wasserfällen, seichten oder tiefen Stellen (Kolken) mit verschiedenartigen Sohlensubstraten. Die typische Umgebung umfasst Prallhänge mit Uferabbrüchen und -rutschungen, Gleithänge und Kies-, Sand- oder Schlammbänke einschließlich der gewässerbegleitenden naturnahen Ufervegetation.

Erfasst sind alle Fließgewässerabschnitte, die einen weitgehend ungestörten Kontakt zum Untergrund, kein durchgehendes Normböschungsprofil und keine oder nur wenige Stellen mit künstlicher Ufersicherung besitzen. Dazu gehören auch Mündungsbereiche.

Nicht erfasst sind naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte unter einer Länge von 20 m.

Besondere typische Arten der natürlichen oder naturnahen Bereiche fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden Vegetation sind:

Flutender Hahnenfuß (Ranunculus fluitans), Wasserstern (Callitriche obtusangula, Callitriche hamulata), Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus), Flutender Schwaden (Glyceria fluitans), Igelkolben-Arten (Sparganium spp.), Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea), Mädesüß (Filipendula ulmaria), Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis subsp. excelsa und Valeriana officinalis subsp. officinalis), Berg-Kälberkropf (Chaerophyllum hirsutum), Weißes Straußgras (Agrostis stolonifera), Roter Fuchsschwanz (Alopecurus aequalis), Wasserkresse (Rorippa amphibia), Braunwurz-Arten (Scrophularia umbrosa, Scrophularia canina), Fluss-Greiskraut (Senecio sarracenicus), Gewöhnliche Pestwurz (Petasites hybridus), Brennnessel (Urtica dioica), Zweizahn-Arten (Bidens tripartitus, Bidens frondosus), Gift-Hahnenfuß (Ranunculus sceleratus), Ufer-Reitgras (Calamagrostis pseudophragmites), Rosmarin-Weidenröschen (Epilobium dodonaei), Ufer-Weiden (Salix spp.) sowie Arten der naturnahen Auwälder oder der Röhrichtbestände und Riede.

2.2
Altarme fließender Gewässer einschließlich der Ufervegetation

Altarme fließender Gewässer einschließlich der naturnahen Ufervegetation sind ehemalige, zumindest zeitweise wasserführende Haupt- oder Nebengerinne von Fließgewässern einschließlich ihrer typischen Umgebung. Die typische Umgebung kann entsprechend der Ufervegetation naturnaher Bach- und Flussabschnitte oder den Verlandungsbereichen stehender Gewässer ausgebildet sein. Nicht erfasst sind Altarme, deren Ufer oder Sohle über längere Strecken künstlich verändert wurde.

Besondere typische Arten der Altarme fließender Gewässer einschließlich der naturnahen Ufervegetation sind Arten der Verlandungsbereiche stehender Gewässer oder Arten der naturnahen unverbauten Bach- und Flussabschnitte einschließlich der Ufervegetation sowie folgende Arten:

Armleuchter-Algen (Chara fragilis, Chara aspera, Chara hispida, Chara vulgaris, Nitellopsis obtusa), Wasserlinsen (Lemna minor, Lemna gibba, Lemnatrisulca), Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae).

2.3
Natürliche und naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche (einschließlich der naturnahen Uferbereiche und naturnahen Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees)

Natürliche oder naturnahe Bereiche von kleineren Stillgewässern

Zu den kleineren Stillgewässern zählen Hülen und Tümpel einschließlich der Ufervegetation.

Hülen (Hülben) sind von Menschenhand geschaffene oder geformte naturnahe offene Wasserstellen, die früher der Wasserversorgung von Mensch und Vieh dienten.

Tümpel sind naturnahe, in der Regel abflusslose Kleingewässer von geringer Tiefe, die nicht ständig Wasser führen.

Besondere typische Arten der Hülen und Tümpel einschließlich der naturnahen Ufervegetation sind Arten der Verlandungsbereiche stehender Gewässer und folgende Arten:

Sumpfquendel (Lythrum portula), Kröten-Binse (Juncus bufonius), Sand-Binse (Juncus tenageia), Zypergras-Arten (Cyperus spp.), Gelbbauchunke (Bombina variegata), Kreuzkröte (Bufo calamita), Wechselkröte (Bufo viridis).

Natürliche oder naturnahe Bereiche von größeren Stillgewässern (excl. naturnahe Uferbereiche und naturnahe Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees)

Zu den größeren Stillgewässern zählen z.B. Seen, Teiche (nicht oder nur extensiv bewirtschaftet), Weiher sowie naturnah entwickelte Abbaugewässer oder Teilbereiche derselben. An den Ufern laufen natürliche Verlandungsprozesse ab oder sind zu erwarten.

Nicht erfasst werden Bereiche, die nicht natürlich oder naturnah entwickelt sind oder Stillgewässer bzw. Teile davon, in denen ein Abbau von Rohstoffen noch direkt im Gewässer stattfindet. Ebenfalls ausgeschlossen sind intensiv bewirtschaftete Stillgewässer oder Teile derselben.

Besondere typische Arten der natürlichen oder naturnahen Bereiche von größeren Stillgewässern einschließlich der naturnahen Ufervegetation sind - soweit nicht natürlich vegetationsfrei - insbesondere die Arten der Verlandungsbereiche stehender Gewässer.

Die Definition in Nummer 3 der Vorbemerkung ist für den Begriff "naturnah" bei den größeren Stillgewässern besonders zu beachten.

Naturnahe Uferbereiche und naturnahe Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees

Maßgeblich für die Abgrenzung sind die in den Bodenseeuferplänen der Regionalverbände Hochrhein-Bodensee und Bodensee-Oberschwaben festgelegte Schutzzone I und die naturnahen und renaturierten Bereiche der Schutzzone II.

Naturnahe Uferbereiche und naturnahe Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees sind Bereiche,

  • deren Ufer sich in weitgehend natürlichem Zustand befindet,
  • in denen ein weitgehend geschlossener Schilfgürtel oder eine andere standortspezifische Vegetation (Strandlings- und Strandschmielen-Gesellschaften u.a.) vorhanden ist,
  • deren Flachwasserzone die Selbstreinigungsfunktionen weitgehend erfüllt oder Bedeutung als Fischerei- oder Laichschonbezirk hat.

Naturnahe Bereiche der Flachwasserzone reichen seewärts bis zur Halde, landseitig grenzen sie an die Uferbereiche.

Naturnahe Uferbereiche reichen landwärts bis zur Oberkante der Uferböschung einschließlich des Seehags oder, wo keine Uferböschung vorhanden ist, so weit wie die naturnahe oder, bei extensiver Nutzung, halbnatürliche Vegetation von den wechselnden Wasserständen des Bodensees beeinflusst wird.

Besondere typische Arten der naturnahen Uferbereiche und der naturnahen Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees sind:

Schilf (Phragmites australis) und andere Arten der Röhrichtbestände und Riede und der Verlandungsbereiche stehender Gewässer sowie Bodensee-Vergissmeinnicht (Myosotis rehsteineri), Strand-Schmiele (Deschampsia rhenana), Ufer-Hahnenfuß (Ranunculus reptans) und Nadelbinse (Eleocharis acicularis).

Verlandungsbereiche stehender Gewässer

Verlandungsbereiche stehender Gewässer (Seen, Teiche, Weiher) sind Bereiche, in denen durch Ablagerung von Pflanzenteilen und Schwebstoffen eine allmähliche Aufhöhung des Gewässerbodens erfolgt. Erfasst sind Bereiche natürlicher Verlandungsprozesse mit einer Vegetationsabfolge von Unterwasser- oder Schwimmblattpflanzen über Röhricht- und Seggenbestände bis zu Ufergehölzen. Verlandungsbereiche sind auch dann erfasst, wenn die Vegetationsabfolge unvollständig oder unterbrochen ist.

Besondere typische Arten der Verlandungsbereiche stehender Gewässer sind:

Laichkraut-Arten (Potamogeton crispus, Potamogeton lucens, Potamogeton pectinatus, Potamogeton perfoliatus, Potamogeton natans), Strandling (Littorella uniflora), Nixenkraut-Arten (Najas spp.), Sumpf-Teichfaden (Zannichelia palustris), Rauhes Hornblatt (Ceratophyllum demersum), Gelbe Teichrose (Nuphar lutea), Weiße Seerose (Nymphaea alba), Tausendblatt-Arten (Myriophyllum spp.), Wasserfeder (Hottonia palustris), Seekanne (Nymphoides peltata), Brachsenkraut-Arten (Isoetes spp.) sowie Arten der Röhrichtbestände und Riede der Zwischen- und Niedermoore, der Sümpfe oder der naturnahen Bruch-, Sumpf- und Auwälder.

2.4
Regelmäßig überschwemmte Bereiche

Regelmäßig überschwemmte Bereiche von Fließgewässern sind Auenbereiche von Gewässerstrecken, an denen zumindest abschnittsweise regelmäßig Überflutungen auftreten.

Zu den regelmäßig überschwemmten Bereichen gehören die durch Rechtsverordnung sowie fachlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete des Landes. Geschützt sind nur die Flächen in den Überschwemmungsgebieten als Biotoptyp "regelmäßig überschwemmter Bereich", die naturnah im Sinne von Nummer 3 in der Vorbemerkung zu dieser Anlage sind.

3.
Biotope nach § 32 Abs. 1 Nr. 3

3.1
Offene Binnendünen

Offene Binnendünen sind waldfreie, vom Wind aufgewehte Sandhügel. Die mehr oder weniger lückige Vegetation besteht aus Pionierrasen, Sandrasen oder Zwergstrauchheiden; einzelne Gehölze können eingestreut sein.

Besondere typische Arten der offenen Binnendünen sind:

Silbergras (Corynephorus canescens), Blaugraue Kammschmiele (Koeleria glauca), Sand-Hornkraut (Cerastium semidecandrum), Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium), Schmielenhafer-Arten (Aira spp.), Silberscharte (Jurinea cyanoides), Blauflügelige Sandschrecke (Sphingonotus caerulans), Ameisenlöwe (Euroleon nostras), Sandbiene (Andrena argentata), Sandgängerbiene (Ammobates punctatus).

3.2
Zwergstrauch- und Ginsterheiden

Zwergstrauch- und Ginsterheiden sind von Zwergsträuchern, insbesondere Heidekrautgewächsen beherrschte, überwiegend durch Beweidung entstandene Heiden und Triften einschließlich der Brachestadien bis hin zu Gebüschen und lichten Wäldern.

Nicht erfasst sind von Zwergsträuchern dominierte Schlagflächen im Wald.

Besondere typische Arten der Zwergstrauch- und Ginsterheiden sind:

Heide-Ginster (Genista pilosa), Deutscher Ginster (Genista germanica), Heidekraut (Calluna vulgaris) sowie Arten der Magerrasen. Weiden mit Besenginster (Sarothamnus scoparius) sind als Magerrasen (3.5) geschützt.

3.3
Wacholderheiden

Wacholderheiden sind beweidete oder ehemals beweidete Magerrasen, einschließlich deren Brachestadien, mit lockerstehenden Wacholderbüschen sowie anderen Sträuchern und Bäumen, meist auf kalkreichen, zum Teil auch oberflächlich entkalkten Standorten.

Nicht erfasst sind Wacholderheiden unter einer Fläche von 1.000 m2, soweit es sich nicht um Magerrasen im Sinne von Nummer 3.5 handelt.

Besondere typische Arten der Wacholderheiden sind Arten der Magerrasen und folgende Arten:

Gewöhnlicher Wacholder (Juniperus communis), Stengellose Silberdistel (Carlina acaulis), Enzian-Arten (Gentianella ciliata, Gentianella germanica, Gentiana verna), Schaf-Schwingel (Festuca ovina agg.), Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum), Aufrechte Trespe (Bromus erectus).

3.4
Trockenrasen

Trockenrasen sind meist lückige, von niedrigwüchsigen Gräsern und Kräutern geprägte, nicht genutzte oder extensiv genutzte Magerrasen auf trockenen, flachgründigen Böden.

Besondere typische Arten der Trockenrasen sind:

Federschwingel (Vulpia myuros, Vulpia bromoides), Kleines Filzkraut (Filago minima), Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), Kleiner Vogelfuß (Ornithopus perpusillus), Triften-Knäuelkraut (Scleranthus polycarpos), Zierliche Kammschmiele (Koeleria macrantha), Glanz-Lieschgras (Phleum phleoides), Sand-Grasnelke (Armeria vulgaris), Berg-Gamander (Teucrium montanum), Echte Kugelblume (Globularia punctata), Zarter Lein (Linum tenuifolium), Zwergsonnenröschen (Fumana procumbens), Erd-Segge (Carex humilis), Federgras-Arten (Stipa spp.) sowie Arten der Magerrasen, der offenen Felsbildungen und der offenen Binnendünen.

3.5
Magerrasen

Magerrasen sind durch Nährstoffarmut oder geringe Nährstoffverfügbarkeit gekennzeichnete, extensiv nutzbare Weiden und Wiesen sowie deren Brachestadien einschließlich locker mit Gehölzen bestandener Flächen. Dazu gehören Borstgrasrasen, Flügelginsterweiden, Besenginsterweiden und Trespenrasen.

Nicht erfasst sind Flächen, die kleiner als 500 m2 sind, es sei denn, sie liegen in engem räumlichen Verbund zueinander oder zu anderen besonders geschützten Biotopen.

Besondere typische Arten der Magerrasen sind:

Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus), Fingerkraut-Arten (Potentilla incana, Potentilia neumanniana, Potentilla heptaphylla), Gewöhnliche Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris), Wohlriechende Skabiose (Scabiosa canescens), Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria), Gewöhnliches Sonnenröschen (Helianthemum nummularium), Wolfsmilch-Arten (Euphorbia seguieriana, Euphorbia cyparissias), Kleine Pimpernelle (Pimpinella saxifraga), Kartäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum), Gewöhnlicher Hufeisenklee (Hippocrepsis comosa), Gewöhnlicher Wundklee (Anthyllis vulneraria), Echter Gamander (Teucrium chamaedrys), Aufrechter Ziest (Stachys recta), Trifthafer (Helictotrichon pratensis), Gewöhnlicher Taubenkropf (Silene vulgaris), Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa), Knabenkraut-Arten (Orchis militaris, Orchis simia), Ragwurz-Arten (Ophrys spp.), Hundswurz (Anacamptis pyramidalis), Kreuzblumen-Arten (Polygala comosa, Polygala amarella), Kalk-Blaugras (Sesleria albicans), Echtes Labkraut (Galium verum), Knollige Spierstaude (Filipendula vulgaris), Hügel-Meister (Asperula cynanchica), Großes Schillergras (Koeleria pyramidata), Berg-Klee (Trifolium montanum), Frühlings-Segge (Carex caryophyllea), Borstgras (Nardus stricta), Bärwurz (Meum athamanticum), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella), Harz-Labkraut (Galium saxatile), Wald-Ehrenpreis (Veronica officinalis), Dreizahn (Danthonia decumbens), Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa), Pillen-Segge (Carex pilulifera), Arnika (Arnica montana), Gelber Enzian (Gentiana lutea), Schweizer Löwenzahn (Leontodon helveticus), Flügel-Ginster (Genista sagittalis), Heide-Nelke (Dianthus deltoides), Knöllchen-Knöterich (Persicaria vivipara), Gewöhnliches Katzenpfötchen (Antennaria dioica), Ausdauernde Sandrapunzel (Jasione laevis), Weißzüngel (Pseudorchis albida), Sparrige Binse (Juncus squarrosus), Wald-Läusekraut (Pedicularis sylvatica), Quendel-Kreuzblume (Polygala serphyllifolia) sowie Arten der Gebüsche trockenwarmer Standorte und ihrer Staudensäume.

3.6
Gebüsche, naturnahe Wälder und Staudensäume trockenwarmer Standorte

Gebüsche trockenwarmer Standorte sind meist süd- bis südwestexponierte Gebüsche in Felsbereichen und an anderen trockenen Standorten sowie sonstige Trockenheit ertragende Gebüsche an meist süd- bis südwestexponierten Waldrändern oder in der Feldflur an Standorten, an denen Frische oder Feuchtigkeit anzeigende Gehölzarten und Lianen weitgehend fehlen.

Naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte sind Steppenheidewälder und andere natürliche oder naturnahe Wälder auf Felsstandorten, auf trockenen, flachgründigen oder auf wechseltrockenen Böden sowie auf sonnigen, warmen Steinschutthängen. Dazu gehören Flaumeichenwälder, trockene und wechseltrockene Eichen-Hainbuchenwälder, trockene Birken-Eichenwälder, trockene Seggen-Buchenwälder, trockene Linden-Ahorn-Mischwälder und trockene oder wechseltrockene, natürliche oder naturnahe Kiefernwälder, insbesondere Pfeifengras- und Reitgras-Kiefernwälder, Kiefern-Steppenheidewälder sowie Kalksand-Kiefernwälder und Moos-Kiefernwälder der nördlichen Oberrheinebene (Dünengebiete).

Staudensäume trockenwarmer Standorte sind Staudenfluren an meist süd- bis südwestexponierten Standorten, insbesondere an trockenen Wald- oder Gebüschrändern mit Trockenheit ertragenden und meist wärmebedürftigen Arten.

Besondere typische Arten der Gebüsche, naturnahen Wälder und Staudensäume trockenwarmer Standorte sind:

Gebüsche

Gewöhnliche Felsenbirne (Amelanchier ovalis), Gewöhnliche Zwergmispel (Cotoneaster integerrimus), Felsen-Kirsche (Prunus mahaleb), Schlehe (Prunus spinosa), Gewöhnliche Berberitze (Berberis vulgaris), Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Echter Kreuzdorn (Rhamnus carthartica), Strauchkronwicke (Hippocrepis emerus), Apfel-Rose (Rosa villosa), Blaugrüne Rose (Rosa vosagiaca), Sanddorn (Hippophae rhamnoides), Gewöhnlicher Besenginster (Cytisus scoparius);

Wälder

Flaum-Eiche (Quercus pubescens), Eisbeere (Sorbus torminalis), Winter-Linde (Tilia cordata), Immergrüner Buchs (Buxus sempervirens), Felsen-Kreuzdorn (Rhamnus saxatilis), Schwarzwerdender Geißklee (Cytisus nigricans), Reckhölderle (Daphne cneorum), Zwergbuchs (Polygala chamaebuxus), Scheiden-Kronwicke (Coronilla vaginalis), Grünliches Wintergrün (Pyrola chlorantha), Winterlieb (Chimaphila umbellata), Blauroter Steinsame (Lithospermum purpurocaeruleum), Immenblatt (Melittis melissophyllum), Habichtskräuter (Hieracium umbellatum, Hieracium glaucinum), Gewöhnlicher Tüpfelfarn (Polypodium vulgare), Waldvöglein-Arten (Cephalanthera damasonium, Cephalanthera rubra, Cephalanthera longifolia), Stinkende Nieswurz (Helleborus foetidus), Vogelfuß-Segge (Carex ornithopoda);

Staudensäume

Blut-Storchschnabel (Geranium sanguineum), Sichelblättriges Hasenohr (Bupleurum falcatum), Graslilien-Arten (Anthericum ramosum, Anthericum liliago), Kronwicken-Arten (Securigera varia, Coronilla coronata), Haarstrang-Arten (Peucedanum cervaria, Peucedanum oreoselinum), Diptam (Dictamnus albus), Kalk-Aster (Aster amellus), Weißes Fingerkraut (Potentilla alba), Hügel-Klee (Trifolium alpestre), Hain-Flockenblume (Centaurea nigra subsp. nemoralis), spezielle Habichtskraut-Arten (Hieracium sabaudum, Hieracium laevigatum, Hieracium racemosum), Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia).

3.7
Krummholzgebüsche

Krummholzgebüsche - auch als Gebüsche hochmontaner bis subalpiner Lagen bezeichnet - sind hochstaudenreiche Bestände u.a. aus Großblättriger Weide und/oder Grün-Erle. Sie kommen oft kleinflächig in Lawinenbahnen, Schneerunsen, schluchtartigen Hangeinschnitten, an Rutschhängen und entlang von Wildbächen in den Hochlagen des Schwarzwaldes vor.

Besondere typische Arten der Krummholzgebüsche sind:

Großblättrige Weide (Salix appendiculata), Grün-Erle (Alnus alnobetula), Grauer Alpendost (Adenostyles alliariae), Alpen-Milchlattich (Cicerbita alpina), Alpen-Heckenrose (Rosa pendulina).

4.
Biotope nach § 32 Abs. 1 Nr. 4

4.1
Offene Felsbildungen

Offene Felsbildungen umfassen innerhalb und außerhalb des Waldes fast vegetationsfreie, oft nur von Moosen und Flechten bewachsene Felsen, spärlich bewachsene Felsköpfe, Felsspalten und Felsbänder mit zum Teil geringem Gehölzanteil sowie Felsüberhänge (Balmen) mit einer speziellen Balmenvegetation. Eingeschlossen sind auch Steilwände aus Molasse im westlichen Bodenseegebiet.

Besondere typische Arten der offenen Felsbildungen sind:

Streifenfarn-Arten (Asplenium viride, Asplenium septentrionale, Asplenium adiantumnigrum, Asplenium rutamuraria), Trauben-Steinbrech (Saxifraga paniculata), Habichtskräuter (Hieracium humile, Hieracium schmidtii), Gewöhnlicher Tüpfelfarn (Polypodium vulgare), Weißer Mauerpfeffer (Sedum album), Einjährige Fetthenne (Sedum annuum), Felsen-Leimkraut (Silene rupestris), Niedriges Hornkraut (Cerastium pumilum), Kelch-Steinkraut (Alyssum alyssoides), Pfingst-Nelke (Dianthus gratiano-politanus), Bleicher Schwingel (Festuca pallens), Perlgras-Arten (Melica ciliata, Melica transsilvanica), Kalk-Blaugras (Sesleria albicans), Dreiblättriger Baldrian (Valeriana tripteris), Österreichische Rauke (Sisymbrium austriacum), Scharfkraut (Asperugo procumbens) und zahlreiche spezielle Moos- und Flechten-Arten.

4.2
Offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden

Offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden sind unbewaldete Anhäufungen von Gesteinsblöcken und Geröllen, die weitgehend auf natürliche Weise entstanden sind sowie durch häufige Rutschungen charakterisierte natürliche Mergelhalden und Schutthalden mit einem hohen Anteil an Feinmaterial.

Erfasst sind auch naturnahe Block-, Schutt- und Geröllhalden mit geringem Gehölzanteil.

Besondere typische Arten der offenen Block-, Schutt- und Geröllhalden sind:

Krauser Rollfarn (Cryptogramma crispa), Gelblicher Hohlzahn (Galeopsis segetum), Lanzettblättriges Weidenröschen (Epilobium lanceolatum), Ruprechtsfarn (Gymnocarpium robertianum), Schild-Ampfer (Rumex scutatus), Schwalbwurz (Vincetoxicum hirundinaria), Schlitzblatt-Löwenzahn (Leontodon hispidus subsp. hyoseroides), Alpen-Wundklee (Anthyllis vulneraria subsp. alpestris), Weiße Pestwurz (Petasites albus), Kalk-Blaugras (Sesleria albicans), Buntes Reitgras (Calamagrostis varia), Amethyst-Schwingel (Festuca amethystina), Mauerbiene (Osmina andrenoides), Kegelbiene (Coelioxys afra).

4.3
Lehm- und Lösswände

Lehm- und Lösswände sind Steilwände aus Lockergestein, die durch natürliche Erosion, häufiger jedoch anthropogen an Prallhängen, in Kies-, Sand-, Lehm- und Tongruben, in Lössgebieten häufig auch entlang von Wegen entstanden sind.

Es handelt sich bei diesen Steilwänden aus Lockergesteinen um natürlich durch Erosion oder anthropogen entstandene steile, oft senkrechte Wände, die nicht oder spärlich bewachsen sind, häufig mit Höhlengängen zahlreicher Tierarten.

Nicht geschützt sind Vorkommen in noch aktiven Abbaugebieten. Nicht erfasst sind Lehm- und Lösswände, deren Höhe an der höchsten Stelle weniger als 1,5 m beträgt oder deren Böschungsneigungen an der steilsten Stelle weniger als 45 Grad betragen.

5.
Biotope nach § 32 Abs. 1 Nr. 5

5.1
Höhlen

Höhlen sind natürlich entstandene unterirdische Hohlräume. Erfasst sind auch seit längerer Zeit nicht genutzte künstliche Hohlräume, insbesondere Stollen, sowie naturnahe Eingangsbereiche von Höhlen.

Nicht erfasst sind touristisch erschlossene oder intensiv genutzte Höhlenbereiche.

Besondere typische Arten der Höhlen sind:

Fledermaus-Arten (z.B. Myotis myotis), Feuersalamander (Winterquartier) sowie im Eingangsbereich auch Arten der offenen Felsbildungen.

5.2
Dolinen

Dolinen (Erdfälle) sind Einstürze oder trichterförmige Vertiefungen in der Erdoberfläche, die durch Lösung der Gesteine im Untergrund oder durch das Einbrechen von Höhlen entstanden sind.

Die Vegetation der Dolinen ist sehr verschiedenartig.

Nicht erfasst sind intensiv landwirtschaftlich genutzte und aufgefüllte Dolinen.

6.
Biotope nach § 32 Abs. 1 Nr. 6

6.1
Feldhecken und Feldgehölze

Feldhecken und Feldgehölze sind kleinere, oft linienhafte Flächen in der freien Landschaft, die von Bäumen und Sträuchern oder nur von Sträuchern bestockt sind und nicht Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes sind.

Nicht erfasst sind Feldgehölze von weniger als 250 m2 Fläche sowie Hecken von weniger als 20 m Länge.

Nicht erfasst sind gebietsfremde Anpflanzungen und Heckenzäune.

Besondere typische Arten der Feldhecken und Feldgehölze sind:

Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare), Hainbuche (Carpinus betulus), Stiel-Eiche (Quercus robur), Weißdorn (Crataegus spp.) sowie Arten der Gebüsche trockenwarmer Standorte.

6.2
Hohlwege

Hohlwege sind Wege in der freien Landschaft, die sich durch die nutzungsbedingt verstärkte Erosion in das Gelände eingeschnitten haben, einschließlich ihrer Steilböschungen und eines nicht genutzten Streifens entlang der Böschungsoberkante.

Die Vegetation an Hohlwegen kann entsprechend den Feldhecken und Feldgehölzen, den Gebüschen trockenwarmer Standorte mit ihren Staudensäumen oder den Magerrasen entwickelt sein.

Nicht erfasst sind Hohlwege, die weniger als 1 m eingetieft sind oder deren Böschungsneigungen an der steilsten Stelle weniger als 45 Grad betragen.

6.3
Trockenmauern

Trockenmauern sind Mauern in der freien Landschaft, die ohne Verwendung von Mörtel aus Natursteinen aufgeschichtet wurden.

Nicht erfasst sind Trockenmauern mit weniger als 0,5 m Höhe oder einer Mauerfläche von weniger als 2 m2.

Besondere typische Arten der Trockenmauern sind:

Streifenfarn-Arten (Asplenium spp.), Mauer-Glaskraut (Parietaria judaica), spezielle Moos- und Flechten-Arten, Mauereidechse (Lacerta muralis), Rote Dickfußschrecke (Oedipoda germanica) sowie Arten der offenen Felsbildungen.

6.4
Steinriegel

Steinriegel sind meist linienartige Steinanhäufungen in der freien Landschaft, die dadurch entstanden sind, dass von landwirtschaftlich genutzten Flächen Steine abgesammelt und zumeist an deren Rändern abgelagert wurden. Die Vegetation der Steinriegel kann entsprechend den Feldhecken und Feldgehölzen, den Gebüschen trockenwarmer Standorte und ihrer Staudensäume oder den offenen natürlichen Block- und Geröllhalden entwickelt sein.

Nicht erfasst sind Steinriegel von weniger als 5 m Länge.

(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 14. Juli 2015 durch Artikel 16 Satz 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585). Zur weiteren Anwendung siehe Artikel 1 § 71 des Gesetzes vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585).