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Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut in Niedersachsen (Niedersächsisches Archivgesetz - NArchG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut in Niedersachsen (Niedersächsisches Archivgesetz - NArchG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NArchG
Gliederungs-Nr.: 22560020000000
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut in Niedersachsen
(Niedersächsisches Archivgesetz - NArchG)

Vom 25. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 129 - VORIS 22560 02 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Aufgaben des Niedersächsischen Landesarchivs1
Begriffsbestimmungen2
Ermittlung und Übernahme des Archivgutes3
Löschung personenbezogener Daten in Schriftgut3a
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten3b
Sicherung des Archivgutes4
Nutzung des Archivgutes5
Recht auf Auskunft und Gegendarstellung6
Ausschluss von Rechten und Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung6a
Archivgut des Landtages, der kommunalen Körperschaften und sonstiger Einrichtungen7
In-Kraft-Treten8