§ 38 MRVG
Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
Landesrecht Saarland
IX. Abschnitt – Durchführungs- und Schlussbestimmungen
§ 38 MRVG – Personen- und Funktionsbezeichnungen
Personenbezeichnungen dieses Gesetzes meinen sowohl weibliche als auch männliche Personen. Funktionsbezeichnungen dieses Gesetzes werden in weiblicher und männlicher Form geführt.