Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 1 BayMinG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Bayerisches Ministergesetz - BayMinG)
Landesrecht Bayern

Abschnitt I – Amtsverhältnis

Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Bayerisches Ministergesetz - BayMinG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayMinG
Gliederungs-Nr.: 1102-1-F
Normtyp: Gesetz

Art. 1 BayMinG – Rechtsstellung

Die Mitglieder der Staatsregierung (Ministerpräsident, Staatsminister und Staatssekretäre) stehen nach Maßgabe der Verfassung und dieses Gesetzes zum Freistaat Bayern in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.