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§ 22 MinG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Saarländisches Ministergesetz) Gesetz Nr. 784
Landesrecht Saarland

Abschnitt IV – Schlussbestimmungen

Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Saarländisches Ministergesetz) Gesetz Nr. 784
Normgeber: Saarland
Redaktionelle Abkürzung: MinG,SL
Gliederungs-Nr.: 1101-1
Normtyp: Gesetz

§ 22 MinG – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1962 in Kraft. *)

*)

Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 17. Juli 1963. Der Zeitpunkt der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneter Änderungsverordnungen.