§ 13 MFG
Mittelstandsförderungsgesetz
Mittelstandsförderungsgesetz
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Teil 4 – Ausführungs- und Schlussbestimmungen
§ 13 MFG – Mittelstandsforschung
Das Land veranlasst und fördert Untersuchungen und Studien über Entwicklungstendenzen, Leistungschancen und Leistungshemmnisse der mittelständischen Wirtschaft. Die Ergebnisse der Untersuchungen und Studien sind Gegenstand der Berichterstattung nach § 12. Sie fließen in die Konzeption der rheinland-pfälzischen Mittelstandspolitik ein.