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Meldegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesmeldegesetz - LMG)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Meldegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesmeldegesetz - LMG)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: LMG
Gliederungs-Nr.: 210-1
Normtyp: Gesetz

Meldegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landesmeldegesetz - LMG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2007 (GVOBl. M-V S. 34, 93)

Geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschriften 
  
Meldebehörden1
Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden2
Speicherung von Daten3
Informationsregister, Vermittlungsstelle3a
Ordnungsmerkmale4
Zweckbindung der Daten5
Meldegeheimnis6
  
Abschnitt II 
Schutzrechte 
  
Schutzwürdige Interessen der Betroffenen7
Rechte des Betroffenen8
Auskunft an den Betroffenen9
(weggefallen)10
Löschung und Aufbewahrung von Daten11
Übernahme von Daten durch Archive12
  
Abschnitt III 
Meldepflichten 
  
Allgemeine Meldepflicht13
(weggefallen)14
Begriff der Wohnung15
Mehrere Wohnungen16
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht17
Datenerhebung18
Auskunftspflicht des Meldepflichtigen19
Rechte und Pflichten des Wohnungsgebers20
Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters21
Binnenschiffer und Seeleute22
Befreiung von der Meldepflicht23
Ausnahmen von der Meldepflicht24
Abweichende Regelungen bei vorübergehendem Aufenthalt25
Beherbergungsstätten26
Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten27
Krankenhäuser und Heime28
Nutzungsbeschränkungen29
  
Abschnitt IV 
Datenübermittlungen 
  
Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden30
Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen31
Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften32
Datenübermittlung an den Suchdienst33
Melderegisterauskunft34
Automatisierte Erteilung von Melderegisterauskünften34a
Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen35
Widerspruchsrecht36
  
Abschnitt V 
Ordnungswidrigkeiten 
  
Ordnungswidrigkeiten37
  
Abschnitt VI 
Verordnungsermächtigungen 
  
Verordnungsermächtigungen38
  
Abschnitt VII 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmung39
Inkrafttreten40
(weggefallen)41
(weggefallen)42
(weggefallen)42a
(weggefallen)43
(weggefallen)44
(weggefallen)45