Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
Teil IV – Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 85 LHO – Übersichten zur Haushaltsrechnung
(1) Der Haushaltsrechnung sind folgende Übersichten beizufügen:
- 1.
eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe und ihre Begründung,
- 2.
eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen,
- 3.
eine Gruppierungsübersicht mit den Soll- und den Istbeträgen nach Hauptgruppen,
- 4.
eine Funktionsübersicht mit den Soll- und den Istbeträgen nach Hauptfunktionen,
- 5.
eine Übersicht über den Jahresabschluss bei Landesbetrieben,
- 6.
eine Übersicht über die Gesamtbeträge der nach § 59 erlassenen Ansprüche nach Geschäftsbereichen,
- 7.
eine Übersicht über die nichtveranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen.
(2) (weggefallen)
Außer Kraft am 15. April 2022 durch § 110 der Ordnung vom 1. April 2022 (GVBl. S. 184). Zur weiteren Anwendung s. § 111 der Ordnung vom 1. April 2022 (GVBl. S. 184).