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Anlage 17 LBesG NRW
Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Anhangteil

Titel: Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LBesG NRW
Gliederungs-Nr.: 20320
Normtyp: Gesetz

Anlage 17 LBesG NRW – Überleitungsübersicht

Lfd. Nr.Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Bundesbesoldungsordnung A i.d.F. des ÜBesG NRWBisherige Besoldungsgruppe/ AmtszulageNeue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung ANeue Besoldungsgruppe/ Amtszulage
1.Hauptamtsgehilfe 1)4)A 3Oberamtsmeisterin/ Oberamtsmeister 2)4)A 5
+ 67,42 EUR
2.Oberaufseher 2)4)A 3
+ 36,54 EUR
Oberwachtmeisterin/Oberwachtmeister 1)2)A 5
+ 36,54 EUR
3.Amtsmeister 1)A4
+ 67,42 EUR
Oberamtsmeisterin/ Oberamtsmeister 2)4)A 5
+ 67,42 EUR
4.Hauptaufseher 2)A 4
+ 36,54 EUR
Oberwachtmeisterin/Oberwachtmeister 1)2)A 5
+ 36,54 EUR
5.Hauptwachtmeister 2)4)A4
+ 36,54 EUR
Erste Hauptwachtmeisterin/ Erster Hauptwachtmeister 1)2)A 5
+ 36,54 EUR
6.Justizhauptwachtmeister 2)4)A 4
+ 36,54 EUR
Justizoberwachtmeisterin/ Justizoberwachtmeister 3)A 5
+ 67,42 EUR
7.Oberwart 2)3)A 4
+ 36,54 EUR
Hauptwartin/Hauptwart 1)2)A 5
+ 36,54 EUR
8.Betriebsassistent 3)5)A 5
+ 36,54 EUR
Oberwachtmeisterin/Oberwachtmeister 1)2)A 5
+ 36,54 EUR
9.Erster Justizhauptwachtmeister 5)6)A 5
+ 36,54 EUR
Justizoberwachtmeisterin/ Justizoberwachtmeister 3)A 5
+ 67,42 EUR
10.Betriebsassistent 5)A 6Sekretärin/SekretärA 6 5) 6)
11.Erster Hauptwachtmeister 5)6)A 6
+ 36,54 EUR
Erste Hauptwachtmeisterin/ Erster Hauptwachtmeister 1)A 6
12.Erster Justizhauptwachtmeister 5)6)A 6
+ 36,54 EUR
Justizhauptwachtmeisterin/ Justizhauptwachtmeister 2)A 6
+ 67,42 EUR
13.OberamtsmeisterA 6Sekretärin/SekretärA 6 5) 6)
14.Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen bei entsprechender Verwendung - 1)3)
A 12Lehrerin/ Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen - 1)6)
A 12
15.Lehrer - als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülern - 8)A 12
+ 158,04 EUR
Rektorin/Rektor - an einer Grundschule oder Hauptschule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern - 5)A 12
+ 158,04 EUR
16.Rechnungsrat
- als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof -
A 12Rechnungsrätin/Rechnungsrat - als Prüfungsbeamtin/ Prüfungsbeamter beim Landesrechnungshof -A 12
17.Zweiter Konrektor
- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 540 Schülern - 7)
A 12
+ 158,04 EUR
Zweite Konrektorin/Zweiter Konrektor
- einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern - 5)
A 12
+ 158,04 EUR
18.Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -
A 13Konrektorin/ Konrektor
- einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern -
A 13
19.Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen bei überwiegender Verwendung im Bereich der Sekundarstufe I- 20)
A 13Lehrerin/ Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen - 7)
A 13
20.Oberamtsrat 13)A 13Rätin/Rat 910)11)A 13
21.Oberrechnungsrat
- als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof -
A 13Oberrechnungsrätin/Oberrechnungsrat
- als Prüfungsbeamtin/Prüfungsbeamter beim Landesrechnungshof -
A 13
22.Rektor - einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - 7)A 13
+ 189,57 EUR
Rektorin/Rektor - einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern - 4)A 13
+ 189,57 EUR
23.Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung -
A 13Studienrätin/ Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an Berufskollegs -
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen - 14)
A 13
24.Oberstudienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung -
A 14Oberstudienrätin/ Oberstudienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen -
- mit der Befähigung für das Lehramt an Berufskollegs -
A 14
25.Regierungsschulrat
- als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene -
A 14Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat
- als Dezernentin /Dezernent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene -
A 14
26.Regierungsschuldirektor
- als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene -
A 15Regierungsschuldirektorin/Regierungsschuldirektor
- als Dezernentin/Dezernent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene -
A 15
27.Studiendirektor
- als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben - 9)
- als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern, 8)
- als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern, 7)8)
- als Leiter einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern, 8)
-als Leitereiner beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern, 7)8)
A 15Studiendirektorin, Studiendirektor
- als Fachberaterin oder Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiterin oder Fachleiter an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben - 12)
- als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leitung eines Berufskollegs mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern - 14
- als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leitung eines Berufskollegs mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - 4)14)
- als Leiterin oder Leiter eines Berufskollegs mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern - 14)
- als Leiterin oder Leiter eines Berufskollegs mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern - 4)14)
A 15
+ 189,57 EUR+ 189,57 EUR
+ 189,57 EUR



+ 189,57 EUR
+ 189,57 EUR



+ 189,57 EUR
28.Leitender Regierungsschuldirektor
- als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene -
A 16Leitende Regierungsschuldirektorin, Leitender Regierungsschuldirektor
- als Dezernentin oder Dezernent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene -
A 16
29.Oberstudiendirektor
- als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern - 12
- eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen -
A 16Oberstudiendirektorin, Oberstudiendirektor
- eines Berufskollegs mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - 8)
- eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums -
A 16
Lfd. Nr.Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Bundesbesoldungsordnung B i.d.F. des ÜBesG NRWBisherige Besoldungsgruppe/ AmtszulageNeue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung BNeue Besoldungsgruppe/ Amtszulage
30.Regierungspräsident
- in einem Regierungsbezirk mit mehr als zwei Millionen Einwohnern -
B 8Regierungspräsidentin, RegierungspräsidentB 8
31.Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des OberverwaltungsgerichtsB 10Präsidentin, Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des OberverwaltungsgerichtsR 10
Lfd. Nr.Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Bundesbesoldungsordnung R i.d.F. des ÜBesG NRWBisherige Besoldungsgruppe/ AmtszulageNeue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung RNeue Besoldungsgruppe/ Amtszulage
32.Direktor des Amtsgerichts 3)R 2Direktorin, Direktor des Amtsgerichts 3)9)R 2
+ 314,40 EUR
Lfd. Nr.Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Bundesbesoldungsordnung ABisherige Besoldungsgruppe/ AmtszulageNeue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung ANeue Besoldungsgruppe/ Amtszulage
33.LandegestütwärterA 3Landgestüthauptwärterin, LandgestüthauptwärterA 5
34.LandegestütoberwärterA 4Landgestüthauptwärterin, LandgestüthauptwärterA 5
35.Erster Justizhauptwachtmeister 1}A 7
+ 19,57 EUR
Erste Justizhauptwachtmeisterin, Erster Justizhauptwachtmeister - als Leiterin/Leiter einer Justizwachtmeisterei 2)A 7
+ 67,42 EUR
36.Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
- des Fachlehrers an beruflichen Schulen - 1)
-des Fachlehrers an Sonderschulen - 1)
-des Werkstattlehrers
A 9Fachlehrerin, Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn 2)3)
- der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Berufskollegs -
- der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Förderschulen -
- der Werkstattlehrerin oder des Werkstattlehrers
A 9
37.Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
- des Fachlehrers an beruflichen Schulen - 1)
des Fachlehrers an Sonderschulen - 1)
des Technischen Lehrers an beruflichen Schulen - 2)
A 10Fachlehrerin, Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
- der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Berufskollegs - 1)2)
- der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Förderschulen - 1)2)
- der Technischen Lehrerin oder des Technischen Lehrers an Berufskollegs - 13)4)
A 10
38.Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
- des Fachlehrers an beruflichen Schulen - 3)
- des Technischen Lehrers an beruflichen Schulen - 1)2)
A 11Fachlehrerin, Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
- der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Berufskollegs als Fachberaterin/Fachberater - 5)6)
- der Technischen Lehrerin/des Technischen Lehrers an Berufskollegs - 5)7)8)
A 11
39.Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bei entsprechender Verwendung -
A 13Lehrerin/ Lehrer
- mit der Befähigung für ein sonderpädagogisches Lehramt - 6)
A 13
40.Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II (Doppelbefähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule - 10)
A 13Studienrätin, Studienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen - 14)
A 13
41.Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülern -
A 14Konrektorin, Konrektor
- einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülerinnen und Realschülern und gleichzeitig insgesamt mehr als 360 Schülerinnen und Schülern -
A 14
42.Sonderschulkonrektor
- als der ständige Vertreter eines in der Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage eingestuften Leiters einer Förderschule -
- als der ständige Vertreter eines mindestens in der Besoldungsgruppe A 15 eingestuften Leiters einer Förderschule - 2)
A 14Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor
- einer Förderschule, deren Leitung in Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage eingestuft ist -
- einer Förderschule, deren Leitung mindestens in Besoldungsgruppe A 15 eingestuft ist - 3)
A 14
+ 189,57 EUR+ 189,57 EUR
43.Sonderschulrektor
- als Leiter einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 100 Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit bis zu 60 Schülern -
- als Leiter einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen mit 101 bis 200 Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit 61 bis 120 Schülern - 2)
A 14Förderschulrektorin, Förderschulrektor
- einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 100 Schülerinnen und Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit bis zu 60 Schülerinnen und Schülern -
- einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen mit 101 bis 200 Schülerinnen und Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit 61 bis 120 Schülerinnen und Schülern - 3)
A 14
+ 189,57 EUR+ 189,57 EUR
44.Direktor
als Leiter eines Studienseminars für Lehrämter des gehobenen Dienstes - 10)
als Leiter eines Studienseminars mit mindestens einem Seminar für Lehrämter des höheren Dienstes und bis zu 220 Lehramtsanwärtern - 3)
A 15
+ 189,57 EUR
Direktorin, Direktor
eines Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung für Lehrämter der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt - 3)
eines Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung mit mindestens einem Seminar für Lehrämter der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt und bis zu 220 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern - 4)
A 15 + 189,57 EUR
+ 189,57 EUR+ 189,57 EUR
45.Direktor an einer Gesamtschule
- als der ständige Vertreter eines Leitenden Gesamtschuldirektors - 3)
A 15
+ 189,57 EUR
Direktorin, Direktor an einer Gesamtschule
- als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter an einer Gesamtschule, deren Leitung in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft ist - 4)
A 15
+ 189,57 EUR
46.Direktor an einem Studienseminar
- als Leiter eines Seminars für ein Lehramt -
A 15Direktorin, Direktor an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
- als Leiterin oder Leiter eines Seminars für ein Lehramt -
A 15
47.Rektor
- als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülern -
A 15Rektorin, Rektor
- einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülerinnen und Realschülern und gleichzeitig insgesamt mehr als 360 Schülerinnen und Schülern -
A 15
48.Sonderschulrektor - als Leiter einer Förderschule mit Schwerpunkt Lernen mit mehr als 200 Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit mehr als 120 Schülern -A 15Förderschulrektorin, Förderschulrektor - einer Förderschule mit Schwerpunkt Lernen mit mehr als 120 Schülerinnen und Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit mehr als 120 Schülerinnen und Schülern -A 15
49.Sonderschulrektor - als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs oder einer sonstigen Förderschule mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen -A 15Förderschulrektorin, Förderschulrektor - einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs oder einer sonstigen Förderschule mit angegliederten Gymnasial- oder Berufskollegsklassen -A 15
50.Leitender Direktor
- als Leiter eines Studienseminars mit mindestens einem Seminar für Lehrämter des höheren Dienstes und mehr als 220 Lehramtsanwärtern -
A 16Leitende Direktorin, Leitender Direktor
- eines Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung mit mindestens einem Seminar für Lehrämter der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt und mehr als 220 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern -
A 16