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Besoldungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbesoldungsgesetz - LBesG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Besoldungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbesoldungsgesetz - LBesG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: LBesG M-V
Gliederungs-Nr.: 2032-1
Normtyp: Gesetz

Besoldungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landesbesoldungsgesetz - LBesG M-V)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2001 (GVOBl. M-V S. 321)

Außer Kraft am 1. Juni 2021 durch Artikel 13 Nummer 2 des Gesetzes vom 11. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 600) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften1a
Landesbesoldungsordnungen2
Aufwandsentschädigungen3
Sonstige Zuwendungen4
Anrechnung von Sachbezügen5
Einweisung in Planstellen / Ausweisung von Planstellen6
Zuständigkeitsregelungen7
Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen8
Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes mit leitender Funktion in der Erprobungszeit8a
  
Abschnitt 2 
Bestimmungen für Beamte der Besoldungsordnung W 
  
Ämter der Besoldungsordnung W9
Gewährung von Leistungsbezügen10
Bestimmung des Besoldungsdurchschnitts11
Leistungsbezüge aus Anlass von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen sowie der Ausübung von Wechseloptionen12
Leistungsbezüge für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung13
Leistungsbezüge für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben14
Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen15
Forschungs- und Lehrzulage16
Verordnungsermächtigung17
Übergangsbestimmung18
Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften an das Gesetz zur Neuordnung des Beamtenrechts für das Land Mecklenburg-Vorpommern19
Anwärterbezüge bei Teilzeitbeschäftigung20
  
Abschnitt 3 
Ergänzung besoldungsrechtlicher Bestimmungen 
  
Bemessung des Grundgehalts für Ämter der Besoldungsordnung A21
Öffentlich-rechtliche Dienstherren22
Bemessung des Grundgehalts für Ämter der Besoldungsordnung R23
Bemessung des Grundgehalts für Ämter der nach Maßgabe des § 77 Bundesbesoldungsgesetz fortgeltenden Besoldungsordnung C24
Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften anlässlich der Umstellung auf Erfahrungsstufen25
Mehrarbeitsvergütung26
Zulagen für besondere Erschwernisse27
Auslandsbesoldung28
Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel29
Zuschlag zur Wahrung des Abstands zur Grundsicherung für Arbeitssuchende29a
Obergrenzen für Beförderungsämter30
Überleitung vorhandener Beamter der Fachrichtung Bildungsdienst31
  
Anlagen 
  
Landesbesoldungsordnungen A und BAnlage 1
Beträge der ZulagenAnlage 2
(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. §§ 92, 93 und 94 des Gesetzes vom 11. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 600)