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Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO - M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO - M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: LaufbLVO - M-V
Gliederungs-Nr.: 2030-4-38
Normtyp: Rechtsverordnung

Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO - M-V)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2006 (GVBl. S. 639, 694)

Außer Kraft am 16. Oktober 2010 durch § 56 Absatz 2 der Verordnung vom 29. September 2010 (GVOBl. M-V S. 565) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Ordnung der Laufbahnen2
Einstellung3
Probezeit4
Dauer der Probezeit5
Dienstbezeichnung vor der Anstellung6
Anstellung7
Übertragung von höherbewerteten Dienstposten8
Beförderung9
Laufbahnwechsel10
Erleichterungen für schwerbehinderte Menschen11
  
Abschnitt 2 
Laufbahnbewerber 
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Befähigung12
Befähigung von Bewerbern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union12a
Verfahren12b
Bewertung des Ausbildungsnachweises12c
Ausgleichsmaßnahmen12d
Eignungsprüfung12e
Anpassungslehrgang12f
Berufsbezeichnung12g
Vorbereitungsdienst13
Ausbildung, Prüfung, Lehrende14
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe15
Allgemeine Regelungen für den regulären und den erleichterten Aufstieg16
  
Unterabschnitt 2 
Einfacher Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst17
Vorbereitungsdienst und Prüfung18
  
Unterabschnitt 3 
Mittlerer Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst19
Vorbereitungsdienst und Prüfung20
Regulärer Aufstieg21
Erleichterter Aufstieg22
  
Unterabschnitt 4 
Gehobener Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst23
Vorbereitungsdienst und Prüfung24
Gleichwertige Befähigung25
Regulärer Aufstieg26
Erleichterter Aufstieg27
  
Unterabschnitt 5 
Höherer Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst28
Vorbereitungsdienst und Prüfung29
Regulärer Aufstieg30
Erleichterter Aufstieg31
  
Abschnitt 3 
Laufbahnbewerber besonderer Fachrichtungen 
  
Gestaltungsgrundsätze32
Einstellungsvoraussetzungen33
Zuerkennung der Befähigung34
Einstellung in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst35
  
Abschnitt 4 
Andere Bewerber 
  
Besondere Einstellungsvoraussetzungen und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit36
  
Abschnitt 5 
Dienstliche Beurteilung 
  
Allgemeines37
Inhalt38
Richtwerte39
Richtlinien40
  
Abschnitt 6 
Fortbildung, Beamtenaustausch 
  
Förderung von Beamten41
  
Abschnitt 7 
Ausnahmen 
  
Landesbeamtenausschuss42
  
Abschnitt 8 
Besondere Vorschriften für Beamte im Feuerwehrdienst 
  
Besondere Tauglichkeitsvoraussetzungen43
Mittlerer Dienst44
Gehobener Dienst45
Aufstieg in den höheren Dienst46
  
Abschnitt 9 
Besonderheiten für Kommunal- und Körperschaftsbeamte 
  
Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden47
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen48
  
Abschnitt 10 
Übernahme von Beamten und früheren Beamten anderer Dienstherren sowie von Richtern und Staatsanwälten 
  
Anwendbarkeit der Landeslaufbahnverordnung49
  
Abschnitt 11 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen50
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten51
  
 Anlagen
  
Besondere Fachrichtungen des höheren DienstesAnlage 1
Besondere Fachrichtungen des gehobenen DienstesAnlage 2
Besondere Fachrichtungen des mittleren DienstesAnlage 3
Einstellungsvoraussetzungen in besonderen FällenAnlage 4
GerichtsvollzieherdienstAnlage 5
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 49 und § 52 der Verordnung vom 29. September 2010 (GVOBl. M-V S. 565)