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Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-htDBWVV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-htDBWVV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: LAP-htDBWVV
Gliederungs-Nr.: 2030-7-17-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
(LAP-htDBWVV)

Vom 6. März 2002 (BGBl. I S. 1051)

Außer Kraft am 1. Dezember 2009 durch § 37 Satz 2 der Verordnung vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 366) (1)

Auf Grund des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 2 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1990 (BGBl. I S. 449, 863), der durch Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b der Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 706) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Kapitel 1 
Laufbahn und Ausbildung 
  
Laufbahnämter1
Ziel der Ausbildung2
Einstellungsbehörde3
Einstellungsvoraussetzungen4
Ausschreibung, Bewerbung5
Auswahlverfahren6
Einstellung in den Vorbereitungsdienst7
Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes8
Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes9
Urlaub während des Vorbereitungsdienstes10
Ausbildungsakte11
Schwerbehinderte Menschen12
Gliederung des Vorbereitungsdienstes13
Lehrgang "Einführung in den Rüstungsbereich14
Informatorische Ausbildung15
Lehrgang "Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen"16
Lehrgang "Wehr- und Systemtechnik, Wirtschaftlichkeit in der Rüstung"17
Lehrgang "Fachgebietsbezogene Wehrtechnik"18
Praktische Ausbildung19
Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder20
Bewertungen während der praktischen Ausbildung21
  
Kapitel 2 
Aufstieg 
  
Allgemeine Aufstiegsregelungen22
Ausbildungsaufstieg23
Praxisaufstieg23a
  
Kapitel 3 
Prüfungen 
  
Oberprüfungsamt24
Prüfungskommission25
Große Staatsprüfung26
Prüfungsort, Prüfungstermin27
Zulassung zur Großen Staatsprüfung28
Häusliche Prüfungsarbeit29
Schriftliche Aufsichtsarbeiten30
Mündliche Prüfung31
Verhinderung, Rücktritt, Säumnis32
Täuschung, Ordnungsverstoß33
Bewertung von Prüfungsleistungen34
Gesamtergebnis35
Zeugnis36
Erwerb der Laufbahnbefähigung37
Prüfungsakten, Einsichtnahme38
Wiederholung39
  
Kapitel 4 
Sonstige Vorschriften 
  
Übergangsregelung40
In-Kraft-Treten41
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 36 der Verordnung vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 366)