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Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: L-BGG
Gliederungs-Nr.: 8111
Normtyp: Versicherungsbedingung

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG)

Vom 17. Dezember 2014 (GBl. S. 819)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juli 2023 (GBl. S. 270)

Der Landtag hat am 17. Dezember 2014 das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Gesetzesziel1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Frauen mit Behinderungen4
  
Abschnitt 2 
Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit 
  
Gleichstellungsauftrag5
Benachteiligungsverbot für öffentliche Stellen; Beweislastumkehr6
Menschen mit Behinderungen in Begleitung zertifizierter Assistenzhunde 6a
Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr7
Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen8
Gestaltung des Schriftverkehrs9
Barrierefreie mediale Angebote10
Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg10a
Schlichtungsstelle10b
  
Abschnitt 3 
Rechtsbehelfe 
  
Prozessstandschaft in verwaltungsund sozialrechtlichen Verfahren11
Verbandsklagerecht12
  
Abschnitt 4 
Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen 
  
Amt der oder des Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen13
Aufgaben und Befugnisse der oder des Landes-Behindertenbeauftragten14
Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen15
Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen; Verordnungsermächtigung16
  
Abschnitt 5 
Schlussvorschrift 
  
Inkrafttreten17