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Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2023)
Bundesrecht
Titel: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2023)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: KWKG 2023
Gliederungs-Nr.: 754-28
Normtyp: Gesetz

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2023)

Vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Anschluss- und Abnahmepflicht3
Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen4
  
Abschnitt 2 
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom 
  
Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme5
Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen6
Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen7
Bonus für innovative erneuerbare Wärme7a
Bonus für elektrische Wärmeerzeuger7b
Kohleersatzbonus7c
(weggefallen)7d
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni7e
Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen8
Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom8a
Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme8b
Ausschreibungsvolumen8c
Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt9
Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen10
Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung11
Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt12
Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung13
Registrierung von KWK-Anlagen13a
Rückforderung13b
  
Abschnitt 3 
Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt 
  
Messung von KWK-Strom und Nutzwärme14
Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage15
Maßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung16
Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt17
  
Abschnitt 4 
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze 
  
Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen18
Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen19
Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid20
Zuschlagzahlungen für Kältenetze21
  
Abschnitt 5 
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher 
  
Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern22
Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern23
Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid24
Kältespeicher25
  
Abschnitt 6 
Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagzahlungen 
  
Finanzierung der Zuschlagzahlungen26
Begrenzung der Höhe der Zuschlagszahlungen27
(weggefallen)28
(weggefallen)29
  
Abschnitt 7 
Sonstige Vorschriften 
  
Vorschriften für Prüfungen30
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung31
Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle31a
Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur31b
Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten32
Clearingstelle32a
Verordnungsermächtigungen33
Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen33a
Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme33b
Gemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen33c
  
Abschnitt 8 
Evaluierungen und Übergangsbestimmungen 
  
Evaluierungen34
Übergangsbestimmungen35
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.