Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 12 KWKG 2002
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
Bundesrecht
Titel: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: KWKG 2002
Gliederungs-Nr.: 754-18
Normtyp: Gesetz

§ 12 KWKG 2002 – Zwischenüberprüfung (1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2016 durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498). Zur weiteren Anwendung s. § 35 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498).

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt im Jahre 2014 unter Mitwirkung von Verbänden der deutschen Wirtschaft und Energiewirtschaft unter Berücksichtigung bereits eingetretener und sich abzeichnender Entwicklungen bei der KWK-Stromerzeugung eine Zwischenüberprüfung über die Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und dieses Gesetzes, der Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von KWK-Anlagen und der jährlichen Zuschlagzahlungen durch. Im Hinblick auf die Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erfolgt die Zwischenüberprüfung in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.