Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 54a KommHVO
Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO)
Landesrecht Saarland

Zehnter Abschnitt – Begriffsbestimmungen, Schlussvorschriften

Titel: Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: KommHVO
Gliederungs-Nr.: 2022-8
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 54a KommHVO – Evaluierung der Vorschriften zur haushaltsmäßigen Behandlung energetischer Maßnahmen in der Energiekrise

Die Vorschriften zur haushaltsmäßigen Behandlung energetischer Maßnahmen in der Energiekrise in § 35 Absatz 3a und § 36 Absatz 2a sind im Jahr 2028 hinsichtlich ihrer Wirkung zu evaluieren.