Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO)
Abschnitt 9 – Jahresabschluss
§ 47 KomHVO – Anhang
Im Anhang sind über die in § 41 Abs. 1 bis 4 festgelegten Informationen hinaus insbesondere folgende weitere Erläuterungen zu geben:
- 1.
die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
- 2.
Abweichungen von den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit einer Begründung; die sich dadurch ergebenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind gesondert darzustellen,
- 3.
Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten,
- 4.
Begründung im Einzelfall, wenn eine andere als die lineare Abschreibungsmethode angewendet wird,
- 5.
Veränderungen der ursprünglich angenommenen Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen,
- 6.
Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können,
- 7.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,
- 8.
Haftungsverhältnisse, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind,
- 9.
die Liquiditätsreserven und deren Gegenüberstellung zu den Liquiditätskrediten,
- 10.
die durchschnittliche Zahl der während des Haushaltsjahres beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer.