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§ 7 KHV
Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung - KHV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung - KHV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: KHV
Gliederungs-Nr.: 860-9-2-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 7 KHV

(weggefallen)