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Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: KHG LSA
Gliederungs-Nr.: 2126.1
Normtyp: Gesetz

Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2005 (GVBl. LSA S. 203)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (GVBl. LSA S. 76)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Ziel des Gesetzes1
Sicherstellungsauftrag und zuständige Behörde2
Krankenhausplanung, Aufsicht3
Investitionsprogramm4
Art der Einzelförderung5
Pauschale Förderung6
Ausgleichszahlungen7
Sonstige Förderungsvoraussetzungen und Bestimmungen bei der Gewährung8
Mitwirkung der Beteiligten9
(weggefallen)10
(weggefallen)11
Überwachung der Verwendung der Fördermittel12
Sicherung der Zweckbindung13
Verjährung von Ansprüchen des Landes13a
Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Psychotherapeuten, Pflegekräften und sonstigem Personal des Gesundheitswesens14
Krankenhaushygiene14a
Alarm- und Einsatzplanung für Katastrophenfälle14b
Kindergesundheit und Kinderschutz14c
Informationspflichten und Deckungsvorsorge14d
Verarbeitung von Krankenhausdaten14e
Patientenfürsprecher15
Verarbeitung von Patientendaten16
Verarbeitung von Patientendaten zu Forschungszwecken17
Spezifische Maßnahmen des Datenschutzes18
Sprachliche Gleichstellung19
Einschränkung von Grundrechten20