Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 6 KErzG
Gesetz über die religiöse Kindererziehung
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die religiöse Kindererziehung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: KErzG
Gliederungs-Nr.: 404-9
Normtyp: Gesetz

§ 6 KErzG

Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die Erziehung der Kinder in einer nicht bekenntnismäßigen Weltanschauung entsprechende Anwendung.