Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 KaffeeV
Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: KaffeeV
Gliederungs-Nr.: 2125-40-82
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 1 KaffeeV – Anwendungsbereich

(1) Die in der Anlage aufgeführten Erzeugnisse unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für "Café torrefacto soluble".