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Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: JurZulVdV,ST
Gliederungs-Nr.: 301.6
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst

Vom 20. Juli 1994 (GVBl. LSA S. 900)

Zuletzt geändert am 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130)

Auf Grund des § 7 Nr. 6 des Gesetzes über die Juristenausbildung im Land Sachsen-Anhalt vom 27. April 1994 (GVBl. LSA S. 546) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern verordnet: