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Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - JStVollzG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - JStVollzG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: JStVollzG NRW
Gliederungs-Nr.: 46
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen
(Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - JStVollzG NRW)

Vom 7. April 2017 (GV. NRW. S. 511) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 543)

Inhaltsübersicht  (2)§§
  
Abschnitt 1 
Anwendungsbereich, Grundsätze des Vollzuges 
  
Anwendungsbereich1
Ziel und Aufgabe des Vollzuges2
Grundsätze der Vollzugsgestaltung3
Förderung und Erziehung, Mitwirkung und Motivierung4
Soziale Hilfe5
Einbeziehung Dritter6
Sicherheit7
Opferbezogene Gestaltung8
  
Abschnitt 2 
Aufnahme und Vollzugsplanung 
  
Erstgespräch9
Aufnahme10
Feststellung des Förder- und Erziehungsbedarfs11
Vollzugsplan12
Verlegung, Überstellung, Ausantwortung13
  
Abschnitt 3 
Unterbringung 
  
Offener und geschlossener Vollzug, Vollzug in freien Formen14
Sozialtherapie15
Besondere Vorschriften für Gefangene mit vorbehaltener Sicherungsverwahrung16
Unterbringung, Aufenthalt, Wohngruppenvollzug17
Unterbringung von Gefangenen mit Kindern18
Persönlicher Bereich19
Verpflegung20
Einkauf21
  
Abschnitt 4 
Außenkontakte 
  
Grundsatz22
Besuche23
Schriftwechsel24
Telekommunikation25
Pakete26
Kontaktverbote27
Kontakt mit Verteidigerinnen oder Verteidigern, Beiständen nach § 69 des Jugendgerichtsgesetzes und bestimmten Personen und Institutionen28
  
Abschnitt 5 
Beschäftigung, Vergütung, Gelder der Gefangenen 
  
Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, Arbeit29
Vergütung30
Freistellung31
Anerkennung von Bildung und Arbeit, Ausgleichsentschädigung32
Gelder der Gefangenen, Haftkostenbeitrag33
  
Abschnitt 6 
Religionsausübung 
  
Seelsorge, religiöse Veranstaltungen, Weltanschauungsgemeinschaften34
  
Abschnitt 7 
Gesundheitsfürsorge 
  
Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt im Freien35
Medizinische Leistungen, Kostenbeteiligung, Aufwendungsersatz36
Rechte der Personensorgeberechtigten, Benachrichtigung bei Erkrankung und Todesfall37
  
Abschnitt 8 
Sport, Freizeit 
  
Sport38
Freizeit39
Hörfunk, Fernsehen40
Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung, Zeitungen, Zeitschriften41
  
Abschnitt 9 
Vollzugsöffnende Maßnahmen 
  
Vollzugsöffnende Maßnahmen42
Vollzugsöffnende Maßnahmen aus wichtigem Anlass43
Weisungen44
  
Abschnitt 10 
Entlassung und soziale Eingliederung 
  
Vorbereitung der Entlassung, soziale Eingliederung45
Vollzugsöffnende Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung46
Entlassung, Schlussbericht47
Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen, Aufnahme auf freiwilliger Grundlage48
  
Abschnitt 11 
Sicherheit und Ordnung, unmittelbarer Zwang 
  
Grundsatz, Verhaltensvorschriften49
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit50
Besondere Sicherungsmaßnahmen51
Unmittelbarer Zwang, Handeln auf Anordnung, Festnahmerecht52
  
Abschnitt 12 
Erzieherisches Gespräch, Konfliktregelung, Disziplinarmaßnahmen 
  
Pflichtverstöße, erzieherisches Gespräch, Konfliktregelung53
Disziplinarmaßnahmen54
Verfahren55
Vollzug der Disziplinarmaßnahmen56
  
Abschnitt 13 
Aufhebung von Maßnahmen, Beschwerderecht 
  
Widerruf, Rücknahme57
Beschwerderecht58
  
Abschnitt 14 
Organisation 
  
Anstalten und Einrichtungen59
Arbeitsbetriebe, Einrichtungen zur schulischen und beruflichen Bildung60
Festsetzung der Belegungsfähigkeit, Verbot der Überbelegung61
  
Abschnitt 15 
Innerer Aufbau, Personal, Aufsicht 
  
Bedienstete62
Anstaltsleitung63
Seelsorge64
Medizinische Versorgung65
Konferenzen66
Gefangenenmitverantwortung67
Hausordnung68
Aufsichtsbehörde69
Vollstreckungsplan70
  
Abschnitt 16 
Beiräte 
  
Aufgaben und Befugnisse der Beiräte71
  
Abschnitt 17 
Kriminologischer Dienst, Schlussbestimmungen 
  
Kriminologischer Dienst72
Einschränkung von Grundrechten73
Verhältnis zum Bundesrecht74
Inkrafttreten, Außerkrafttreten75
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzuges und zur Änderung der Vollzugsgesetze in Nordrhein-Westfalen vom 7. April 2017 (GV. NRW. S. 511)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.