Art. 9 IntUVfRNOG
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
Bundesrecht
Art. 9 IntUVfRNOG – Änderung der Kostenordnung
§ 148a Absatz 3 der Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
In Satz 1 werden nach den Wörtern "Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes" die Wörter "oder nach § 35 Absatz 3 des Auslandsunterhaltsgesetzes" eingefügt.
- 2.
In Satz 2 werden nach den Wörtern "§ 56 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes" die Wörter "oder für die Ausstellung des Formblatts oder der Bescheinigung nach § 71 Absatz 1 des Auslandsunterhaltsgesetzes" eingefügt.