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Art. 12 IntUVfRNOG
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: IntUVfRNOG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 12 IntUVfRNOG – Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 615) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Artikel 3 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Buchstabe a wird das Wort "sowie" durch ein Komma ersetzt.

    2. b)

      In Buchstabe b wird das Wort ", oder" durch das Wort "sowie" ersetzt.

    3. c)

      Folgender Buchstabe c wird angefügt:

      1. "c)

        der Beschluss des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Haager Protokolls vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 331 vom 16.12.2009, S. 17) oder".

  2. 2.

    Artikel 17b Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

    "Auf die erbrechtlichen Folgen der Lebenspartnerschaft ist das nach den allgemeinen Vorschriften maßgebende Recht anzuwenden; begründet die Lebenspartnerschaft danach kein gesetzliches Erbrecht, so findet insoweit Satz 1 entsprechende Anwendung."

  3. 3.

    Artikel 18 wird aufgehoben.