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Hessische Laufbahnverordnung 
Landesrecht Hessen
Titel: Hessische Laufbahnverordnung 
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: HLV,HE
Gliederungs-Nr.: 322-137
gilt ab: 01.03.2014
Normtyp: Rechtsverordnung
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2014 S. 57 vom 28.02.2014

Hessische Laufbahnverordnung *)

Vom 17. Februar 2014 (GVBl. S. 57)

Zuletzt geändert durch Artikel 14a des Gesetzes vom 28. März 2023 (GVBl. S. 183) (1)

Aufgrund des § 23 Abs. 1 Satz 1 und des § 59 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Beamtengesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218, 508), geändert durch Gesetz vom 20. November 2013 (GVBl. S. 578), verordnet die Landesregierung:

Inhaltsübersicht§§
  
ERSTER TEIL 
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Leistungsgrundsatz3
Personalentwicklung, Personalführung4
Fortbildung5
Laufbahnzweige6
Eignungsprüfung7
Laufbahnbefähigung8
Probezeit9
Ausnahmen vom Beförderungsverbot10
Einstellungsalter11
Schwerbehinderte Menschen12
  
ZWEITER TEIL 
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber mit Vorbereitungsdienst 
  
Vorbereitungsdienst13
Mittlerer Dienst14
Gehobener Dienst15
Höherer Dienst16
Verlängerung des Vorbereitungsdienstes17
Einstellungsalter für den Vorbereitungsdienst18
Laufbahnprüfung19
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen20
  
DRITTER TEIL 
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber ohne Vorbereitungsdienst 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Befähigungsanforderungen 
  
Grundsätze21
Hauptberufliche Tätigkeit22
Anerkennung der Befähigung23
  
Zweiter Abschnitt 
Besondere Befähigungsanforderungen 
  
Mittlerer Dienst24
Gehobener Dienst25
Höherer Dienst26
  
VIERTER TEIL 
ANERKENNUNG VON IN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION ERWORBENEN BERUFSQUALIFIKATIONEN 
  
Anwendungsbereich27
Anerkennungsvoraussetzungen28
Ausgleich von Qualifikationsdefiziten29
Eignungsprüfung30
Anpassungslehrgang31
Antrag32
Entscheidung33
Zuständigkeit34
  
FÜNFTER TEIL 
ANDERE BEWERBERINNEN UND BEWERBER 
  
Einstellungsvoraussetzungen35
  
SECHSTER TEIL 
AUFSTIEG 
  
Aufstieg in den gehobenen Dienst36
Qualifikationsaufstieg in den höheren Dienst37
Erfahrungsaufstieg in den höheren Dienst38
  
SIEBTER TEIL 
DIENSTLICHE BEURTEILUNG 
  
Grundsätze der dienstlichen Beurteilung, Ausnahmen39
Inhalt der dienstlichen Beurteilung40
Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab, Zuständigkeit41
  
ACHTER TEIL 
BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DEN SCHULDIENST 
  
Geltungsbereich42
Laufbahnen43
Erwerb der Laufbahnbefähigung44
Aufstieg45
Dienstliche Beurteilung, Beurteilungsanlässe46
  
NEUNTER TEIL 
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN 
  
Überleitung47
Übergangsbestimmung für den Aufstieg48
Aufhebung bisherigen Rechts49
Inkrafttreten50
  
Anlagen 
  
Eingerichtete LaufbahnzweigeAnlage 1
 Anlage 2
*)

FFN 322-137

(1) Red. Anm.:

Nach Artikel 15 des Gesetzes vom 28. März 2023 (GVBl. S. 183) bleibt, soweit durch dieses Gesetz Rechtsverordnungen geändert werden, die Befugnis der zuständigen Stellen, die Verordnungen künftig zu ändern oder aufzuheben, unberührt.