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Anlage 3 HG 2016
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) 
Landesrecht Hessen

Anhangteil

Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) 
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: HG 2016,HE
Gliederungs-Nr.: 43-85
gilt ab: 01.01.2016
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2015 S. 625 vom 29.12.2015

Anlage 3 HG 2016 – Gesamtplan 2016 Teil III Kreditfinanzierungsplan

A. Kredite am Kreditmarkt (Mio. EUR)
  I. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 6.200,8
II. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt 5.562,9
  1. Darlehen der Sozialversicherungsträger --
2. Anleihen, Landesschatzanweisungen, Obligationen, Schuldscheindarlehen 5.562,9
3. Tilgung übernommener Darlehensverpflichtungen --
4. Sonstige Tilgungen --
III. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt 637,9
B. Kredite im öffentlichen Bereich
  I. Einnahmen aus Krediten im öffentlichen Bereich --
Förderung des Sozialen Wohnungsbaus (Kap. 09 24 - 311) --
II. Ausgaben zur Schuldentilgung im öffentlichen Bereich 27,2
Darlehen des Bundes für den Wohnungsbau (Kap. 17 01 - 581 01) 27,2
III. Netto-Neuverschuldung im öffentlichen Bereich - 27,2