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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016 - HG 2016)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016 - HG 2016)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: HG 2016
Gliederungs-Nr.: 64000
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016
(Haushaltsgesetz 2016 - HG 2016)

Vom 17. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 413 - VORIS 64000 -)

Außer Kraft am 1. Januar 2017 - durch Zeitablauf erledigt

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

(1) Red. Anm.:

Gemäß Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 15. September 2016 (Nds. GVBl. S. 185) werden die Einzelpläne nach Maßgabe der Nachträge zu den Einzelplänen geändert.