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§ 16 HG 2015
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015 - HG 2015 -)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015 - HG 2015 -)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: HG 2015
Gliederungs-Nr.: 64000
Normtyp: Gesetz

§ 16 HG 2015

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2016 - durch Zeitablauf erledigt