Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 HG 2011
Gesetz Nr. 1735 über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011 - HG 2011)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz Nr. 1735 über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011 - HG 2011)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: HG 2011
Gliederungs-Nr.: 630-2-9a
Normtyp: Gesetz

§ 1 HG 2011

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2011 wird in Einnahme und Ausgabe auf

3.713.575.800 Euro

festgestellt.