Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007)
Abschnitt 3 – Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 7 HG 2007 – Personalausgaben
(1) Deckungsfähigkeiten
Die Ausgaben der Gruppen 422, 427 und 429 sind innerhalb der einzelnen Kapitel einschließlich der Titelgruppen und - mit Einwilligung des Finanzministeriums -auch kapitelübergreifend innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben der Gruppen 441 und 446 sind innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben der Gruppen 412 und 443, der Obergruppe 45, der Obergruppen 51 bis 54 (ohne Gruppen 529 und 531) und der Obergruppe 81 dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Ausgaben der Gruppen 422, 427 und 429 innerhalb desselben Kapitels überschritten werden.
(2) Übertragbarkeit
Die Ausgaben der Gruppen 422, 427 und 429 sind übertragbar. In Höhe von 75 vom Hundert der Minderausgaben einschließlich der Verstärkungen für Besoldungs- und Tariferhöhungen können Ausgabereste gebildet werden. Sie sind abweichend von § 45 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung zeitlich unbeschränkt verfügbar.
(3) Verstärkungen
In den einzelnen Kapiteln fließen die Einnahmen aus
- 1.
Zuschüssen für die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen,
- 2.
Zuweisungen im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung und
- 3.
Erstattungen der Europäischen Union im Rahmen des PHARE Twinning-Programms
den Ausgaben bei Titeln der Gruppen 422, 427 oder 429 zu.
(4) Berichtspflicht
Die Landesregierung unterrichtet den Landtag einzelplanweise über den Stand und die Ergebnisse der Anwendung der Absätze 1 bis 3 zu den Stichtagen 30. Juni und 30. September 2007.