§ 1 HG 2005
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz 2005)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz 2005)
Landesrecht Hessen
§ 1 HG 2005 – Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird in Einnahme und Ausgabe auf
20.829.932.900 Euro | |
festgestellt.