Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2016 
Landesrecht Hessen
Titel: Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2016 
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: HessAbgG-Ent2016,HE
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
gilt ab: 01.07.2016
Normtyp: Verwaltungsvorschrift
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2016 S. 131 vom 27.07.2016
Ressort: [keine Angabe]

Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2016 *)

Vom 12. Juli 2016 (GVBl. S. 131)

Aufgrund von § 5 Abs. 3 Satz 4 und § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Satz 6 und § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Satz 4 des Hessischen Abgeordnetengesetzes (HessAbgG) vom 18. Oktober 1989 (GVBl. I S. 261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2016 (GVBl. S. 107), wird Folgendes veröffentlicht:

*)

Zu FFN 12-11