Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2015
Landesrecht Hessen
Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2015 *)
Vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 259)
Aufgrund von § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Satz 6 des Hessischen Abgeordnetengesetzes (HessAbgG) vom 18. Oktober 1989 (GVBl. I S. 261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2014 (GVBl. S. 138), wird Folgendes veröffentlicht:
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Zu FFN 12-11