Anlage HDSIG - Verwaltungskostenverzeichnis
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
- Amtliche Abkürzung
- HDSIG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 300-47
| Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Gebühr EUR |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Gebühren | ||
| 11 | Auskünfte, Akteneinsicht | ||
| 111 | schriftliche Auskünfte Einfache schriftliche Auskünfte sind kostenfrei, soweit sie nicht aus Registern oder Dateien erteilt werden. | 30 bis 600 | |
| 112 | Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Datenträger usw. Die Auslagen sind mit der Gebühr nach Nr. 1121 bis 1123 abgegolten. | ||
| 1121 | für Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind oder deren Verfahren abgeschlossen ist und die nicht betroffene Person im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 sind | 10 bis 600 | |
| 1122 | für Personen, die am Verfahren beteiligt sind, aber nicht betroffene Person im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 sind | kostenfrei | |
| 1123 | zusätzlich 1121 oder 1122 für das Versenden von Akten oder Kopien aus Akten, auch von Bußgeldakten außerhalb eines Bußgeldverfahrens | je Sendung | 12 |
| 12 | Missbrauchsgebühr | ||
| 121 | Missbrauchsgebühr nach Art. 57 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder § 13 Abs. 10 | 100 bis 1 000 | |
| 13 | Überprüfungen der Datenverarbeitungen nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 | ||
| 131 | Überprüfung der Datenverarbeitung nach Art. 57 Abs. 1 Buchst. a mit besonderem Verwaltungsaufwand Die Gebühr wird nur erhoben, wenn ein Verstoß festgestellt und eine Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. b bis g getroffen wird. | 500 bis 15 000 | |
| 132 | Aussetzung einer Übermittlung von Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. j | 500 bis 5 000 | |
| 14 | Stellungnahmen und Genehmigungen nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 | ||
| 141 | Beratung im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. a einschließlich einer Genehmigung nach Art. 36 Abs. 5 | 500 bis 5 000 | |
| 142 | Stellungnahme zu und Billigung von Verhaltensregeln nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. d in Verbindung mit Art. 40 Abs. 5 | 500 bis 5 000 | |
| 143 | Erteilung einer Zertifizierung oder Billigung von Kriterien für eine Zertifizierung nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. f in Verbindung mit Art. 42 Abs. 5 | 1 000 bis 30 000 | |
| 144 | Genehmigung von Vertragsklauseln nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. h in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3 Buchst. a | 500 bis 15 000 | |
| 145 | Genehmigung von verbindlichen internen Vorschriften nach Art. 58 Abs. 3 Buchst. j in Verbindung mit Art. 47 | 500 bis 15 000 | |
| 2 | Auslagen | ||
| 21 | Anfertigung von Kopien unabhängig von der Art der Herstellung bis DIN A 3 - die vom Kostenschuldner besonders beantragt oder - die aus vom Kostenschuldner zu vertretenden Gründen notwendig wurden | je Seite | 0,20 |