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§ 14 GtDBwVWehrtechnikVDV - Lehrgang "Fachtechnik einzelner wehrtechnischer Fachgebiete"

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (GtDBwVWehrtechnikVDV)
Amtliche Abkürzung
GtDBwVWehrtechnikVDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-7-17-4

Im Lehrgang "Fachtechnik einzelner wehrtechnischer Fachgebiete" wird das Wissen, das von den Anwärterinnen und Anwärtern im Hochschulstudium erworben worden ist, erweitert und vertieft durch die Vermittlung der theoretischen Grundlagen und Anwendungen in einem der wehrtechnischen Fachgebiete. Einzelheiten regelt der Lehrplan.