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§ 17 GOLVerfG
Geschäftsordnung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Geschäftsordnung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: GOLVerfG,ST
Gliederungs-Nr.: 1104.2
Normtyp: Geschäftsordnung

§ 17 GOLVerfG – In-Kraft-Treten

Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt in Kraft.