Gesetze

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§ 15 GOLVerfG
Geschäftsordnung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Geschäftsordnung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: GOLVerfG,ST
Gliederungs-Nr.: 1104.2
Normtyp: Geschäftsordnung

§ 15 GOLVerfG – Bibliothek

Das Landesverfassungsgericht hat eine Bibliothek, die von der Bibliothek des Landgerichts Dessau-Roßlau verwaltet wird.