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§ 4 GO SächsVerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen

Erster Teil – Organisation und Verwaltung des Verfassungsgerichtshofes

Titel: Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Normgeber: Sachsen
Redaktionelle Abkürzung: GO SächsVerfGH,SN
Gliederungs-Nr.: 112-1.2
Normtyp: Geschäftsordnung

§ 4 GO SächsVerfGH – Amtssiegel

Der Verfassungsgerichtshof führt ein Siegel mit dem kleinen Landeswappen und der Unterschrift "Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen". Soweit es sich nicht um Aufgaben der Rechtsprechung handelt, führt der Verfassungsgerichtshof ein Siegel mit dem kleinen Landeswappen und der Unterschrift "Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes".