§ 3 GO SächsVerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen
Erster Teil – Organisation und Verwaltung des Verfassungsgerichtshofes
§ 3 GO SächsVerfGH – Amtstracht
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes tragen in den zur mündlichen Verhandlung und zur Verkündung bestimmten Sitzungen eine Robe aus grünem Stoff mit dunkelgrünem Samtbesatz. Diese Regelung gilt entsprechend für den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.