§ 22 GO SächsVerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen
Fünfter Teil – Schlussvorschriften
§ 22 GO SächsVerfGH – In-Kraft-Treten der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.